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Zahl ärztlicher Behandlungsfehler in Hessen nahezu unverändert

Zahl ärztlicher Behandlungsfehler in Hessen nahezu unverändert (Pressemitteilung).



Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Hessen erkennt 115 Behandlungsfehler im Jahr 2019 an. Während die im Jahre 2019 bei der Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Hessen gestellten Anträge wegen vermuteter Behandlungsfehler mit 872 gegenüber dem Vorjahr (899) leicht gesunken sind, ist die Zahl der
festgestellten Behandlungsfehler im vergangenen Jahr nahezu gleichgeblieben. So
bejahte die Gutachter- und Schlichtungsstelle in 115 (27,1%) der 424
gutachterlich abschließend geprüften Verdachtsfälle Behandlungsfehler von
Ärztinnen und Ärzten sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Zum
Vergleich: 2018 waren 110 (26,6 %) der begutachteten Verdachtsfälle als
Behandlungsfehler eingestuft worden.

Die meisten Behandlungsfehlervorwürfe wurden 2019 auf dem Fachgebiet der
Orthopädie und Unfallchirurgie erhoben, gefolgt von Allgemeinchirurgie,
Frauenheilkunde und Innere Medizin. Von den 424 gutachterlich geprüften
Patientenvorwürfen entfielen 72 auf die Orthopädie, 71 auf die Unfallchirurgie,
45 auf die Allgemeinchirurgie, 30 auf die Frauenheilkunde und 20 auf die Innere
Medizin.

In 210 der 424 gutachterlich überprüften Verdachtsfälle ergingen
Kommissionsentscheidungen. „Auch wenn die Kommissionsverfahren die Bearbeitung
verlängern, erhöhen sie dank des zugrundeliegenden Mehraugenprinzips die
Glaubwürdigkeit der eingeholten Gutachten“, erklärt Dr. med. Edgar Pinkowski,
Präsident der Landesärztekammer Hessen. Bei der Bearbeitung stehe nicht die
Quantität, sondern die Qualität im Vordergrund. Im Kommissionsverfahren, einem
zweitinstanzlichen Verfahren vergleichbar, wird das eingeholte Gutachten noch
einmal von mindestens zwei weiteren ärztlichen Sachverständigen und einem
Juristen überprüft.

„Jeder Fehler ist ein Fehler zu viel“, betont Pinkowski. Dennoch lasse sich aus
den nur geringfügig gestiegenen Fallzahlen in Hessen kein Qualitätsverlust in
Klinik und Praxis ablesen. „Ärztinnen und Ärzte setzen sich engagiert für die
Heilung ihrer Patienten, ihre Sicherheit und die Qualität der Behandlung ein.
Patientensicherheit ist der Grundwert ärztlichen Handelns.“ Um dieser Maxime
gerecht zu werden, habe die Ärzteschaft vielfältige Maßnahmen zur
Qualitätssicherung und Fehlerprävention entwickelt, die in Kliniken und Praxen
längst zum Alltag gehörten. „Wichtig ist, dass wir Ärzte uns täglich unserer
Verantwortung für unsere Patienten bewusst sind“, so Pinkowski weiter: „An
Arbeitgeber und Politik appelliere ich einmal mehr, das Gesundheitswesen von
kommerziellen Zwängen zu befreien, Ärzte von administrativen Aufgaben zu
entlasten und auf die Einhaltung der Arbeitszeit zu pochen, um damit die
Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Patientenbehandlung zu
verbessern.“

Die organisatorisch bei der Landesärztekammer angesiedelte, unabhängige
Gutachter- und Schlichtungsstelle wird von Juristen, ehemaligen Vorsitzenden
Richtern des Bundes und der Länder, geleitet. Sie überprüft ärztliche
Behandlungen auf behauptete Fehler in einem freiwilligen, für den Antragsteller
kostenlosen Verfahren. Das Verfahren vor der Gutachterstelle soll zur Klärung
von Streitigkeiten zwischen Patienten und Ärzten beitragen, die durch den
Vorwurf eines Behandlungsfehlers entstanden sind. Informationen dazu finden Sie
auf den Seiten der Gutachter- und Schlichtungsstelle. Dort kann auch ein
„Wegweiser für das Verfahren vor der Gutachter- und Schlichtungsstelle“
heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung, 26.08.2020

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