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Abschlussbericht zur Entwicklung und Erprobung eines Personalbemessungsinstruments für die Langzeitpflege liegt vor

Abschlussbericht zur Entwicklung und Erprobung eines Personalbemessungsinstruments für die Langzeitpflege liegt vor (Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege, PDF, 7 MB).



Nach einem mehrjährigen Forschungsprojekt liegen jetzt aktuelle Erkenntnisse zum Personalbedarf insbesondere in der stationären Langzeitpflege, aber auch in der ambulanten Pflege vor. Die Wissenschaftler empfehlen, zur weiteren fachgerechten Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs deutlich mehr Assistenzkräfte einzusetzen und
die Aufgabenverteilung innerhalb einer Pflegeeinrichtung qualifikationsorientiert
neu zu strukturieren.

Der Abschlussbericht zur Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich
fundierten Verfahrens zur bundesweit einheitlichen Personalbemessung in
Pflegeeinrichtungen wurde den Vertragsparteien in der Pflege auf Bundesebene im
Einvernehmen mit den Bundesministerien für Gesundheit und für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend vorgelegt. Wissenschaftler der Universität Bremen
unter der Leitung von Prof. Dr. Heinz Rothgang hatten in den vergangenen drei
Jahren Personal- und Qualifikationsbedarfe in der stationären Langzeitpflege
strukturiert erhoben und daraus Empfehlungen für die Ermittlung künftiger
Personalschlüssel abgeleitet. Die Bedarfe im ambulanten Bereich hatte Prof. Dr.
Andreas Büscher von der Hochschule Osnabrück in einem weiteren Teil der Studie
untersucht.

Die Universität Bremen schlägt vor, das neue Personalbemessungsverfahren für
den stationären Bereich zunächst in ausgewählten Einrichtungen zu erproben und
parallel mit einer stufenweisen Einführung in der vollstationären
Langzeitpflege zu beginnen.

„Die Ergebnisse des Projektes zeigen, dass wir die Personalbemessung und die
Personalqualifikation sehr viel stärker nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit
differenzieren können. Wir werden zu einem neuen Personalmix kommen, der dem
Bedarf der pflegebedürftigen Menschen gerecht wird und die heutige starre
Quotenwirtschaft ablöst“, kommentiert Bernd Meurer, Präsident des
Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa).

Das nun entwickelte Instrument berücksichtigt bei der Personalbemessung nicht
nur den heutigen Bedarf, sondern nimmt auch künftige fachliche Entwicklungen in
der Pflege in den Blick. „Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff muss gelebter
Alltag werden. Mit einer einheitlichen Vorgabe, die dennoch die
Bewohnerstruktur und die individuell notwendigen pflegerischen Leistungen
berücksichtigt, gehen wir einen weiteren großen Schritt in Richtung ‚Pflege der
Zukunft‘“, so Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des
GKV-Spitzenverbandes.

Der Abschlussbericht enthält Anregungen für die modellhafte Einführung des
neuen Personalbemessungsinstrumentes, mit der insbesondere die notwendigen
Personalentwicklungsprozesse und organisationsbezogenen Umstrukturierungen
geprüft werden sollen.

„Mit zusätzlichem Personal werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der
Langzeitpflege entlastet, was mehr Arbeitszufriedenheit schaffen und die
Attraktivität des Berufes steigern wird. Damit kann es auch gelingen,
zusätzliche Kräfte zu gewinnen oder bereits aus dem Beruf ausgestiegene
Pflegekräfte zu einer Rückkehr zu motivieren, um die neu entstehenden Stellen
zu besetzen“, sagt die Präsidentin der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien
Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW), Gerda Hasselfeldt.

Auf den Bereich der ambulanten Pflege lassen sich die Vorschläge nicht einfach
übertragen. Dies ist nach dem Abschlussbericht von Prof. Dr. Andreas Büscher
u.a. auf die individuell vereinbarten Leistungsinhalte und Umfänge der
pflegebedürftigen Menschen mit dem ambulanten Pflegedienst zurückzuführen.
Gleichwohl wird auch für den ambulanten Sektor ein erheblicher Personalbedarf
konstatiert. Hierzu zeigt der Bericht weiteren Forschungs- und
Entwicklungsbedarf auf. Dabei sollen die heterogenen Rahmenbedingungen der
ambulanten Pflege berücksichtigt werden.

Die Empfehlungen der Wissenschaftler bilden eine Orientierung für weitere
Entscheidungen der Bundesregierung und der Partner der Pflegeselbstverwaltung.
Für die konkrete Neugestaltung der Personalbemessung in der stationären
Langzeitpflege sind weitere gesetzliche Regelungen notwendig, die unter
Berücksichtigung der Vorschläge aus dem nun vorliegenden Abschlussbericht
gestaltet werden können.

Der Abschlussbericht und der Anlagenband sind auf der Webseite der
Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege zu finden:
https://www.gs-qsa-pflege.de/dokumente-zum-download/

Quelle: Pressemitteilung, 24.09.2020

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