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Bundeskriminalamt stellt Bundeslagebild 2019 sowie Sonderauswertung zu Cybercrime in der Corona-Krise 2020 vor

Bundeskriminalamt stellt Bundeslagebild 2019 sowie Sonderauswertung zu Cybercrime in der Corona-Krise 2020 vor (BKA, PDF, 2 MB).



100.514 Fälle von Cybercrime im engeren Sinne registrierte die deutsche Polizei in 2019, was einem Anstieg von über 15 Prozent gegenüber der Vorjahreszahl entspricht (2018: 87.106 Fälle). Wie aus dem heute vom Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlichten Bundeslagebild Cybercrime 2019 hervorgeht, erreicht die Anzahl der polizeilich
bekannten Taten damit einen neuen Höchststand.

Die Schäden, die durch entsprechende Taten entstehen, sind hoch. So schätzt der
Branchenverband BITKOM, dass der Wirtschaft 2019 ein Schaden von über 100
Milliarden Euro durch Cyberangriffe entstanden ist. Neben
Wirtschaftsunternehmen sind öffentliche Einrichtungen bevorzugte Ziele der
Täter, die sich hier hohe kriminelle Gewinne erwarten.

Die größte Gefahr geht weiterhin von Angriffen mittels sogenannter Ransomware
aus. Diese Software verschlüsselt die Daten auf dem angegriffenen Rechner. Für
deren Entschlüsselung fordern die Täter meist einen Geldbetrag, der in der
Regel in Form von Bitcoins zu entrichten ist. Seit dem vergangenen Jahr
beobachtet das BKA mit der sogenannte „Double Extortion“ einen neuen Modus
Operandi, bei dem die Täter die IT-Systeme ihrer Opfer nicht nur mittels
Ransomware verschlüsseln, sondern im Zuge der Attacken auch sensible Daten
erbeuten und damit drohen, diese zu veröffentlichen.

Die Polizei stellte 2019 insgesamt 22.574 Tatverdächtige fest – über 2 Prozent
mehr als noch in 2018 (22.051 Tatverdächtige). Cyberkriminelle sind in der
Regel international vernetzt und agieren arbeitsteilig. Hinzu kommt, dass sie
sich neuen Situationen flexibel anpassen.

Diese Flexibilität ließen die Täter auch im Zusammenhang mit der
COVID-19-Pandemie erkennen, wie aus der Sonderauswertung „Cybercrime in Zeiten
der COVID-19-Pandemie“ hervorgeht. In der heute ebenfalls veröffentlichten
Analyse des Zeitraums März bis August 2020 wird beispielsweise auf unmittelbar
nach Beginn der Pandemie erstellte Webseiten eingegangen, die in Anlehnung an
die Internetpräsenzen staatlicher Stellen etwa mit Informationen und
Beratungsgesprächen zur Corona-Soforthilfe warben. Durch Betätigung von
Schaltflächen auf den betreffenden Webseiten wurden die Computer der Besucher
mit Malware infiziert. Ähnlich erging es Empfängern von E-Mails, die scheinbar
von staatlichen Stellen oder Banken stammten und Informationen zum Thema
„Corona“ enthielten. Beim Öffnen eines Anhangs wurde der Computer der
Betroffenen mit Schadsoftware infiziert.

Die hohe Zahl der Straftaten und die vielfältigen Modi Operandi im Zuge der
COVID-19-Pandemie zeigen, dass es sowohl für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
von Unternehmen als auch Privatpersonen wichtig ist, ihre Daten vor dem Zugriff
von Cyberkriminellen zu schützen. Dazu gehört ein aktueller Virenschutz genauso
wie sichere Passwörter und regelmäßige Backups.

Wichtig ist aber auch, bei E-Mails von unbekannten Absendern skeptisch zu
bleiben, auch wenn diese den Eindruck erwecken, von einer Behörde, Bank oder
Bekannten versandt worden zu sein. Aufforderungen zu Geldzahlungen sollte
niemals nachgekommen werden. Betroffene von Cybercrime sollten vielmehr
möglichst zeitnah die Polizei informieren. Denn nur wenn die Polizei von
Cyberstraftaten erfährt, kann sie die Täter ermitteln und die Begehung weiterer
Straftaten verhindern.

Martina Link, Vize-Präsidentin beim Bundeskriminalamt:

„Mit der Einrichtung der Abteilung Cybercrime hat das Bundeskriminalamt die
Bekämpfung der Kriminalität im Netz weiter gestärkt. Ein wichtiger Aspekt
unserer Arbeit ist dabei die Analyse. Denn nur wenn wir wissen, wie die
Cyberkriminellen vorgehen, können wir darauf zielgerichtet reagieren. Die heute
veröffentlichte Sonderauswertung zu Cybercrime in Zeiten der COVID-19-Pandemie
ist ein gutes Beispiel dafür. Unsere gewonnenen Erkenntnisse setzen wir auch
bei Ermittlungen ein. Die Ziele sind klar: Kriminelle Netzwerke aufdecken,
Strukturen zerschlagen und Tatverdächtige überführen. Unser Anspruch ist es,
den Täterinnen und Tätern stets einen Schritt voraus zu sein. Daher werden wir
unsere Kapazitäten im Bereich Cybercrimebekämpfung weiter ausbauen.“

Quelle: BKA, 30.09.2020

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