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DEKV begrüßt das Krankenhauszukunftsgesetz und fordert zugleich gezielte Entlastung für die Pflege

DEKV begrüßt das Krankenhauszukunftsgesetz und fordert zugleich gezielte Entlastung für die Pflege (Pressemitteilung).



Der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zum Krankenhauszukunftsgesetz steht heute im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses Gesundheit des Deutschen Bundestags. Der Entwurf sieht unter anderem vor, mit dem Krankenhauszukunftsfonds notwendige Investitionen in die Notfallversorgung und in die digitale Infrastruktur
der Krankenhäuser intern und sektorenübergreifend zu fördern.


Eine Erweiterung des Krankenhausstrukturfonds soll Investitionen in die IT- und
Cybersicherheit der Krankenhäuser und in die regionalen Versorgungsstrukturen
unterstützen. Dazu Christoph Radbruch, Vorstandsvorsitzender des Deutschen
Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV): „Das Krankenhauszukunftsgesetz ist
ein gutes Gesetz für die Patienten und Patientinnen, für die Krankenhäuser und
Ihre Mitarbeitenden. Es wird einen wichtigen Beitrag zum digitalen Krankenhaus
in Deutschland leisten und einen Mehrwert für die Patientinnen und Patienten
erzielen. Der Krankenhauszukunftsfonds wird von den evangelischen
Krankenhäusern und dem DEKV daher als wegweisendes Instrument verstanden. Er
wird die Krankenhäuser beim Prozess der Digitalisierung gut unterstützen.“

Pflege gezielt entlasten
Der DEKV fordert, dass die über den Krankenhauszukunftsfonds geförderten
Projekte auch die Pflege gezielt entlasten. Möglich ist dies über eine
verstärkte Digitalisierung der Befundanforderung und Rückübermittlung sowie die
Automatisierung der Dokumentation. „Durch die vorbehaltenen Tätigkeiten in § 4
des Pflegeberufegesetzes steht die Pflege seit diesem Jahr in einer besonderen
Verantwortung. Eine digitale Unterstützung des Pflegeprozesses von der Planung
bis zu Evaluation muss daher durch die Mittel des Krankenhauszukunftsfonds
unterstützt und durch Ergänzungen im Gesetzentwurf verankert werden. Pflegende
gewinnen dadurch Zeit, die der Versorgung der Patientinnen und Patienten ebenso
zugutekommt wie der Pflegequalität“, so Radbruch.

Klarheit für Budgetverhandlungen
Das Krankenhausentgeltgesetz sieht vor, dass pflegeentlastende Maßnahmen das
Pflegebudget um bis zu vier Prozent erhöhen können. „Erste Erfahrungen aus den
Pflegebudgetverhandlungen in evangelischen Krankenhäusern zeigen, dass
intensive und unüberbrückbare Diskussionen mit den Krankenkassen dazu
existieren. Eine Klarstellung im Gesetzentwurf würde für die Krankenhäuser
Sicherheit schaffen und positive Anreize setzen, um für die Pflege digitale
Projekte zu initiieren“ betont Radbruch.

Quelle: Pressemitteilung, 14.09.2020

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