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Gesetzentwurf zur ambulanten Notfallversorgung muss jetzt dringend überarbeitet werden

Gesetzentwurf zur ambulanten Notfallversorgung muss jetzt dringend überarbeitet werden (VKD).



Der Gesetzentwurf zur ambulanten Notfallversorgung muss laut VKD jetzt dringend überarbeitet werden. Der VKD sperrt sich nicht gegen die Schaffung neuer Strukturen, die Versorgungssicherheit der Bevölkerung muss aber an erster Stelle stehen. Strukturveränderungen müssen die Versorgungsrealität berücksichtigen
Berlin, 25. September 2020. Die Corona-Infektionszahlen steigen an. Die
Erkältungs- und Grippewelle steht vor der Tür. Die Notaufnahmen der
Krankenhäuser füllen sich wieder. „Stehen wir erneut vor der Situation, wie sie
noch vor Ausbruch der Pandemie bestanden hat – mit überfüllten Notaufnahmen,
nur mühsam bis gar nicht funktionierender ambulanter Notfallversorgung im
KV-Bereich und einem Gesetzentwurf, der nicht die Realität widerspiegelt?“ Das
fragten sich in der heutigen Vorstandstagung des Verbandes der
Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) die Chefs der VKD-Landesgruppen.

„Unser Verband hat bereits Anfang diesen Jahres darauf hingewiesen, dass der
Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium auf einer Fehleinschätzung
beruht und die geplanten Neuregelungen zur Verschärfung der Problemlage in der
Notfallversorgung beitragen würden. Diese Einschätzung hat sich nach den
Erfahrungen aus der Pandemie sehr oft bestätigt, auch wenn durch die Maßnahmen
der vergangenen Monate die Beanspruchung der Notaufnahmen zunächst
zurückgegangen ist. Der Trend kehrt sich gerade wieder um“, stellte
VKD-Präsident Dr. Josef Düllings in der Tagung fest.

„Wir erwarten, dass der Gesetzentwurf der Realität in der Versorgung
entsprechend überarbeitet wird.“ Diese Realität zeige, dass die
Notfallversorgung keinesfalls ausgedünnt werden dürfe. Sie gehöre daher künftig
in die Verantwortung der Krankenhäuser. Die Planung der notwendigen Strukturen
müsse bei den Ländern liegen, so Dr. Düllings. Dabei sei es unbenommen, dass
funktionierende Notfallpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung an oder in
Krankenhäusern und die mit denen Kliniken kooperierten, ebenfalls wichtiger
Teil der Notfallversorgung in diesen Regionen seien.

Notfallversorgung muss für die Bevölkerung schnell erreichbar und an sieben
Tagen in der Woche, 24 Stunden am Tag verfügbar sein. Das sichern nur
flächendeckend vorgehaltene Notaufnahmen der Krankenhäuser. Wenn der
vorliegende Gesetzentwurf tatsächlich die Zustimmung des Bundestags fände,
würden die Abgeordneten den Bürgern in vielen Regionen einen Bärendienst
erweisen. Zumindest hätten sie Erklärungsbedarf gegenüber den Wählern, die in
Notsituationen häufig nicht mehr auf die erwartet schnelle Hilfe in der Nähe
rechnen könnten. Der VKD weist darauf bereits seit Anfang des Jahres in seiner
Aktion Pro Patient hin.

Das heute bereits bestehende Netz einer gestuften Notfallversorgung vermittelt
den Bürgern Sicherheit. Dieses Netz sei bisher stabil und wohnortnah für die
Patienten erreichbar, so die Mitglieder des Vorstands. Kein Notfallpatient
werde verstehen, dass er gegebenenfalls 50 Kilometer oder mehr in eine
Notaufnahme fahren müsse, wenn doch sein Krankenhaus fast um die Ecke stehe.
Komplizierte Notfälle würden ohnehin bereits heute zügig in spezialisierte
Kliniken gebracht. In vielen Regionen gebe es zudem Netzwerke für die schnelle
Versorgung von Schlaganfällen und Herzinfarkten, die auch über telemedizinische
Ausrüstungen sowie Stroke Units verfügten. Hier technisch weiter aufzurüsten
sei aber eine sinnvolle und wichtige Investition. Die Vorstände verwiesen auch
auf das in der Pandemie sehr schnell aufgebaute DIVI-Intensivregister, an das
die Kliniken täglich freie und belegte Behandlungskapazitäten in der
Intensivmedizin meldeten, damit Notfälle, die intensivmedizinisch behandelt
werden müssten, schnellstens in das nächste geeignete Krankenhaus gebracht
werden könnten.

Die Vorstände kritisierten, dass der bisher vorliegende Gesetzentwurf bei
Krankenhäusern, die aus Sicht der Politik künftig keine Notaufnahmen mehr
betreiben dürfen, Notfallbehandlungen zwar zulassen will, diese aber mit hohen
Abschlägen belege.

Der VKD sperre sich nicht gegen die Schaffung neuer Strukturen, so das Fazit
des Gremiums. Die Versorgungssicherheit müsse aber an erster Stelle stehen. Mit
dem Gesetzentwurf werde man einen Flickenteppich in der ambulanten
Notfallversorgung riskieren.

Die Positionen des VKD:

Eine Neuordnung der ambulanten Notfallversorgung ist auch aus Sicht des VKD
notwendig – keinesfalls aber so, wie bisher geplant. Es kann nicht sein, dass
diejenigen, die schon bisher diese wichtige Aufgabe nur sehr begrenzt leisten,
nicht nur, wie vorgesehen, über die geplanten Integrierten Notfallzentren
bestimmen sollen, sondern auch darüber, wo sich diese befinden.

Die Verantwortung für die Notfallversorgung muss klar den Krankenhäusern
zugeordnet werden – wie es in einer Vorversion zu diesem Gesetzentwurf auch
vorgesehen war.

Die Krankenhäuser sind bereit, Verantwortung zu tragen. Sie sind natürlich auch
bereit, die Notfallversorgung kooperativ mit den niedergelassenen Ärzten zu
organisieren. Gesonderte Bereiche, der gemeinsame Betrieb dieser Bereiche unter
Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigungen, die kein wirtschaftliches
Risiko tragen, dafür aber über den Einsatz der Krankenhausärzte bestimmen,
werden wir nicht mittragen.

Abgelehnt wird vom VKD auch die dirigistische Reduzierung der
Notfallkapazitäten von außen, die insgesamt zu einer Verschlechterung der
Versorgung führen würde. Eine flächendeckende Zugangsmöglichkeit für ambulante
Notfallpatienten muss auch künftig gesichert sein.

Quelle: VKD, 25.09.2020

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