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PEPP-Begleitforschung und G-BA-PPP mydrg.de





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PEPP-Begleitforschung und G-BA-PPP

PEPP-Begleitforschung und G-BA-PPP (Pressemitteilung).



Anfang September legte das InEK die Ergebnisse der Begleitforschung zu den Auswirkungen des PEPP-Entgeltsystems vor. Die Ergebnisse zeigen: Der Bürokratieaufwand steigt. Eine deutliche Zunahme wird zudem bei der Anzahl der Einzelfallprüfungen und damit verbundenen Korrekturen und Klageverfahren beobachtet.

Vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) wurden im September
die Ergebnisse des zweiten Forschungszyklus für die Begleitforschung des
pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische
Einrichtungen (PEPP-Entgeltsystem) veröffentlicht. Die Ergebnisse beziehen sich
auf die Datenjahr 2016 bis 2018.

Zusammenfassung der Forschungsergebnisse

Der zweite Forschungszyklus führte zu folgenden Ergebnissen:

Auf Basis der empirischen Analysen können im Zusammenhang mit der Einführung
des Entgeltsystems keine Veränderungen im Zugang und bei den Strukturen
nachgewiesen werden.
Veränderungen im Behandlungsspektrum, den Behandlungsprozessen, der
Fallzahlentwicklung und bei der Verweildauer sind mit hoher Wahrscheinlichkeit
nicht auf die Einführung des Entgeltsystems zurückzuführen.
Auch ein Zusammenhang zwischen der Entwicklung der Behandlungsqualität und der
Einführung des Systems kann nicht zweifelsfrei festgestellt werden.
Es wurden überraschend wenig Veränderungen im Kodierverhalten beobachtet
Die Einführung führt zu steigenden Aufwänden (z. B. IT Personal) im
Zusammenhang mit Abrechnungsprozessen. Dies betrifft alle Beteiligten. Außerdem
ist ein deutlich zunehmender Anteil an Einzelfallprüfungen (MDK) feststellbar
und damit verbundene Korrekturen und Klageverfahren.
Der Endbericht ist auf der Internetseite des InEK hier abrufbar.

Als Fazit lässt sich festhalten: Für psychiatrische und psychosomatische
Krankenhäuser ist die Einführung des Entgeltsystems vor allem mit erheblichem
bürokratischen Mehraufwand und zunehmenden Abrechnungsprüfungen verbunden.

Mindestpersonalvorgaben G-BA

Die Richtlinie zu Mindestpersonalvorgaben in der Psychiatrie und Psychosomatik
(G-BA-PPP-RL) droht diese Situation weiter zu verschärfen. Die Vorgaben
beschloss der G-BA im letzten Jahr gegen die Stimme der DKG. Derzeit werden die
Konsequenzen bei Nichteinhaltung verhandelt. Seit seiner Einführung werden die
Vorgaben von zahlreichen Krankenhäusern und Fachverbänden kritisiert, da die
starren Vorgaben die Sicherstellung der Versorgung gefährden. Es ist unbedingt
notwendig die Richtlinie grundlegend zu überarbeiten und Möglichkeiten für eine
ausreichende Berücksichtigung individueller Charakteristika, Spezialisierungen
und organisatorischer Besonderheiten vorzusehen. Die aktuell aufgrund der
COVID-19-Pandemie geltende Aussetzung der Nachweispflichten muss hierzu
verlängert werden.

Quelle: Pressemitteilung, 17.09.2020

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