Krankenhäuser und Praxen müssen sich bei der Schmerztherapie nach Operationen stärker engagieren /> Az. L 9 KR 523/17: Geht keine definitionsgemäße Harnwegsinfektion aus der Dokumentation hervor, fehlt auch die Voraussetzung für die Kodierung von T83.5 als Nebendiagnose />
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