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Strukturabfrage zur Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik nach der PPP-RL

Strukturabfrage zur Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik nach der PPP-RL (IQTIG).



Mit dem Beschluss vom 14. Mai 2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das IQTIG für die Strukturabfrage zur Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik mit der Entwicklung eines Auswertungs- und Berichtskonzeptes beauftragt. Die Richtlinie über die Ausstattung der stationären Einrichtungen
der Psychiatrie und Psychosomatik mit dem für die Behandlung erforderlichen
therapeutischen Personal gemäß § 136a Absatz 2 Satz 1 SGB V
("Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik Richtlinie - PPP-RL) regelt
die Details zu Art und Umfang der Nachweise für diese Strukturabfrage. In einer
ersten Stufe soll die PPP-RL die Ausgestaltung von Personalvorgaben etablieren
(PPP-RL, § 1 (3)).

Hierbei sind die Nachweise zur personellen Struktur in den
Erwachsenenpsychiatrien, Kinder- und Jugendpsychiatrien sowie in
psychosomatischen Einrichtungen zu erbringen. Die Nachweispflichten gelten für
Einrichtungen, die Patientinnen und Patienten vollstationär, teilstationär oder
stationsäquivalent behandeln (PPP-RL, § 1 (2)).

Bis zur Veröffentlichung einer Spezifikation durch das IQTIG werden die Daten
für das Nachweisverfahren über ein Servicedokument erhoben. Dieses
Servicedokument steht den dokumentationspflichtigen Einrichtungen auf einer
Internetseite des G-BA zur Verfügung. Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich
bitte an den G-BA: PPP-RL(at)g-ba.de. Bei Rückfragen zur technischen Handhabung
des Servicedokumentes (Teil A und Teil B) hilft Ihnen der
IQTIG-Verfahrenssupport gerne weiter: verfahrenssupport(at)iqtig.org.

Quelle: IQTIG, 16.09.2020

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