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Tarifvertrag soll auf die gesamte Pflegebranche erstreckt werden

Tarifvertrag soll auf die gesamte Pflegebranche erstreckt werden (Verdi).



Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) einen wichtigen Schritt in Richtung eines flächendeckenden Tarifvertrags in der Altenpflege getan. Am Mittwochabend einigten sich beide Seiten auf ein vorläufiges Tarifergebnis, das vom Bundesarbeitsministerium
auf die gesamte Pflegebranche erstreckt werden soll. „Wir, die Tarifparteien, kommen unserer Verantwortung
nach“, sagte Sylvia Bühler, die im ver.di-Bundesvorstand für das
Gesundheitswesen zuständig ist. Die politische Entscheidung, die Altenpflege
dem wirtschaftlichen Wettbewerb zu überlassen, habe einen Verfall der Löhne
verursacht. „Heute ist die Altenpflege der Mangelberuf schlechthin. Mit einem
Tarifvertrag, der bei der Bezahlung aller Altenpflegerinnen und Altenpfleger
ein Mindestniveau sichert, indem er über das Arbeitnehmerentsendegesetz auf die
gesamte Pflegebranche erstreckt wird, soll der Beruf wieder attraktiver
werden“, erklärte Bühler. „Die vorgesehenen Mindestentgelte können sich sehen
lassen. Sie sind eine deutliche Steigerung gegenüber dem bisherigen
Pflegemindestlohn.“

Der Tarifvertrag soll am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Bis dahin sei
ausreichend Zeit, alle vom Arbeitnehmerentsendegesetz vorgeschriebenen
Voraussetzungen zu erfüllen, so Bühler weiter. In drei Schritten würden demnach
die Mindestentgelte angehoben, so dass examinierte Altenpflegekräfte ab Januar
2023 wenigstens 18,50 Euro pro Stunde erhalten. Bei einer 39-Stunden-Woche
ergebe das einen Bruttoverdienst von 3.137 Euro im Monat. Pflegehilfskräfte
ohne Ausbildung erhalten demnach mindestens 14,15 Euro, mit ein- bis
zweijähriger Ausbildung wenigstens 15 Euro pro Stunde. „Das ist ein
ordentliches Mindestniveau, das bessere Tarifverträge selbstverständlich
unberührt lässt“, erläuterte Bühler. „Dem Lohndumping insbesondere von
kommerziellen Trägern wird so ein Riegel vorgeschoben.“ Außer den Stundenlöhnen
haben sich ver.di und BVAP auch auf ein Urlaubsgeld von 500 Euro für
Vollzeitbeschäftigte sowie einen Jahresurlaub von mindestens 28 Tagen
geeinigt.

Anders als beim Pflegemindestlohn sieht das Verhandlungsergebnis von Anfang an
in Ost- und Westdeutschland die gleiche Bezahlung vor. „Zum 30. Jahrestag der
Vereinigung Deutschlands wollen wir auf keinen Fall eine schlechtere Bezahlung
der Kolleginnen und Kollegen im Osten zulassen“, so Bühler. Nicht durchsetzbar
gewesen sei hingegen die Einbeziehung von Beschäftigten über den
Geltungsbereich der Pflegemindestlohnverordnung hinaus. „Das ist ein großer
Wermutstropfen, denn die Beschäftigten in Technik, Reinigung und anderen
Bereichen sind ebenfalls unerlässlich.“

Bühler rief die kommerziellen Pflegeunternehmen auf, ihren Widerstand gegen
einen flächendeckenden Tarifvertrag endlich aufzugeben. „Die Altenpflege
braucht gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung. Nur so werden
sich in Zukunft genug Menschen für diesen so wichtigen und wunderbaren Beruf
finden“, betonte die Gewerkschafterin. „Wer eine gute Pflege will, muss jetzt
mitziehen.“

Für die Mitgliedsunternehmen des BVAP haben sich ver.di und der
Arbeitgeberverband zudem auf einen Tarifvertrag für Auszubildende geeinigt, der
allerdings nicht erstreckt werden kann. Ab Anfang kommenden Jahres sieht dieser
Tarifvertrag je nach Ausbildungsjahr eine Vergütung zwischen 1.100 und 1.250
Euro monatlich vor. Im September 2022 steigen diese Beträge auf 1.250 bis 1.400
Euro. Hinzu kommen Regelungen zu Einsätzen vor und nach Unterrichtsphasen und
Zuschlägen sowie eine Jahressonderzahlung, freie Tage zur Prüfungsvorbereitung
und 28 Urlaubstage im Jahr.

Quelle: Verdi, 17.09.2020

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