Az. L 9 KR 523/17: Geht keine definitionsgemäße Harnwegsinfektion aus der Dokumentation hervor, fehlt auch die Voraussetzung für die Kodierung von T83.5 als Nebendiagnose /> Az. S 2 KR 369/20: Einsatz von Apherese-Thrombozytenkonzentraten />
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