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Umfrage bei leitenden Ärzten über die Situation der Krankenhäuser unter COVID-19

Umfrage bei leitenden Ärzten über die Situation der Krankenhäuser unter COVID-19 (VLK, PDF, 354 kB).



Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V. (VLK) präsentiert aktuelle Umfrage bei leitenden Ärzten über die Situation der Krankenhäuser unter COVID-19: Entspannung bei der Behandlung von COVID-19 Patienten, aber kritische Entwicklung der finanziellen Situation. Relevante Beteiligung der Kliniken auch an der ambulanten Versorgung.
Der VLK hat 2406 seiner Mitglieder elektronisch zur derzeitigen Situation der Krankenhäuser unter
COVID-19 befragt. 663 haben geantwortet, so dass sich eine Rücklaufquote von 27% ergibt. Die Umfrage
wurde in Kooperation mit dem Institut für Herzinfarktforschung, Ludwigshafen, zwischen dem 18.August
2020 und dem 08.September 2020 durchgeführt. Gut 78% der Kliniken haben COVID-19 Patienten
behandelt, 86% davon auf der Intensivstation. 82 % der Kliniken haben inzwischen den Routinebetrieb,
soweit es die Hygieneschutzmaßnahmen erlauben, weitgehend oder vollständig wieder aufgenommen.
55% der Krankenhäuser waren zusätzlich relevant, z.B. durch Fieberambulanzen, in die ambulante
Versorgung/Diagnostik von Corona-Patienten involviert. Die Frage nach weiterbestehenden relevanten
Mängeln bei der Schutzausrüstung bejahen 16%. Über Infektionen von Mitarbeitern berichten 52%.
Dennoch halten 88% die Vorgaben des RKI zu Hygienemaßnahmen in den Kliniken für ausreichend. Trotz
einer Entlastung durch die Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen und MDK Prüfungen sowie die
„Freihaltepauschalen“ als Schutzschirm während der gewollt drastisch reduzierten Belegung der
Kliniken bewerten knapp 60% die finanzielle Situation ihrer Klinik als kritisch. Sie erleben dadurch einen
erhöhten wirtschaftlichen Druck auf medizinische Entscheidungen. Um diesen wirtschaftlichen Druck
von den Kliniken und den Ärzten zu nehmen, ist eine Fortsetzung des Schutzschirmes über den 30.
September 2020 hinaus nötig, z. B. in der angedachten Möglichkeit eines vorgezogenen
Mindererlösausgleichs im Vergleich zu den Einnahmen aus 2019.


Quelle: VLK, 15.09.2020

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