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Verabschiedung des KHZG im Bundestag: Krankenhauszukunftsgesetz bringt Schub für die Digitalisierung

Verabschiedung des KHZG im Bundestag: Krankenhauszukunftsgesetz bringt Schub für die Digitalisierung (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Das heute im Bundestag beschlossene Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) bewirkt einen deutlichen Schub für die Digitalisierung der Kliniken. Mit den vorgesehenen 4,3 Milliarden Euro aus Bundes- und Landesmitteln wird den Kliniken zum richtigen Zeitpunkt die Möglichkeit eröffnet, durch moderne digitale Infrastruktur Behandlungsprozesse
zu optimieren, aber auch die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter zu verbessern. Auch die Erhöhung der
Cyber-Sicherheit ist ein wesentliches Handlungsfeld. „Die Corona-Pandemie hat
gezeigt, dass Digitalisierung in Krankenhäuser noch nicht im notwendigen Maß
entwickelt ist und genutzt wird. Hier kann nun stärker angesetzt werden“, sagte
Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Das Gesetz zeigt die Probleme der Investitionsfinanzierung der vergangenen
Jahrzehnte auf. Die nun vom Bund bereitgestellten drei Milliarden Euro sind
eine erheblicher Beitrag zur Verbesserung. Doch die Pandemie hat auch bei
vielen Ländern verdeutlicht, dass die wichtigsten Bereiche der Daseinsvorsorge
– also auch Krankenhäuser – als systemrelevant noch stärker in den Fokus
genommen werden müssen. Auch hier gibt es viele Ankündigungen aus den Ländern,
die Fördermittel aufzustocken. „Zusammen mit dem Zukunftsprogramm des Bundes
sind das wichtige Schritte, die Investitionsmisere zu mindern, im Idealfall
aufzulösen“, machte der DKG-Präsident deutlich.

Neben der Digitalisierungsinitiative sind die gesetzlichen Umsetzungen der
Beschlüsse des COVID-Beirats wichtige Schritte für die Kliniken. Die
Verlängerung und Neukonzeption des Schutzschirmes gegen weiter anhaltende
Corona-bedingte Mehrkosten und Erlösverluste der Krankenhäuser bis zum Ende des
Jahres bietet den Krankenhäusern die erforderliche ökonomische
Planungssicherheit für die Konzentration auf die weitere Pandemiebewältigung.
Auch begrüßen die Kliniken, dass die gesetzlichen Grundlagen für die
Auszahlungen des Bonus an besonders belastete Mitarbeiter geschaffen wurden.

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 18.09.2020

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