Versorgungsverbesserungsgesetz: Stärkung von ländlichen Kliniken und Förderprogramm Hebammen wichtige Maßnahmen
Versorgungsverbesserungsgesetz: Stärkung von ländlichen Kliniken und Förderprogramm Hebammen wichtige Maßnahmen (Deutsche Krankenhausgesellschaft).
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt den Kabinettsbeschluss zum Versorgungsverbesserungsgesetz. Sowohl das Förderprogramm Hebammen als auch die Ausweitung der pauschalen Förderung für ländliche Krankenhäuser sind wichtige und gute Schritte zur Sicherung der Daseinsvorsorge auch in strukturschwachen Gebieten. Mit dem Förderprogramm kann
der regional sehr unterschiedlichen Situation bei den Hebammen besser Rechnung getragen werden. Es ist sehr
begrüßenswert, dass nun auch Hebammen entlastende Assistenzberufe über das
Förderprogramm finanziert werden. Bedauerlich ist allerdings, dass die
Förderung erst ab 500 Geburten greift und damit kleinere Krankenhäuser nicht
einbezogen sind“, so Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG.
Sehr zu begrüßen ist aus Kliniksicht die Ausweitung der Förderbeträge für
ländliche Krankenhäuser. Mit der Einbeziehung der Kinder- und Jugendmedizin
kommt der Gesetzgeber einer langjährigen Forderung der Krankenhäuser nach, der
sich die G-BA-Mehrheit verweigert hatte. „Die im Kabinettsbeschluss
vorgesehenen Erweiterungen der Fördermöglichkeiten von mindestens 400.000 auf
bis zu 800.000 Euro je Krankenhaus, je nachdem wie viele der vier förderfähigen
Fachabteilungen vorgehalten werden, ist ein gutes Signal für die ländlichen
Kliniken und ein weiterer Schritt der Abkehr von der allgemeinen Finanzierung
über Fallpauschalen in der Grundversorgung. Die Corona-Pandemie hat mehr als
deutlich gemacht, dass die Krankenhäuser im ländlichen Bereich eine wesentliche
und unverzichtbare Aufgabe im regionalen Netzwerk von Krankenhausstandorten
haben“, so Baum.
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 23.09.2020