Bei zu spätem Einleiten des Prüfverfahrens wegen Fehlbelegung nur noch Rückgriff auf bereits vorgelegte Informationen zulässig /> Deutlich weniger Geburten seit Schließung der Kinderstation der Asklepios-Klinik Parchim />

Az. L 5 KR 679/18: Eine bronchoskopische Radiofrequenzablation bei schwerem Asthma bronchiale (2015: OPS 5-320.5) habe nicht dem Qualitätsgebot entsprochen mydrg.de





account_balance

Az. L 5 KR 679/18: Eine bronchoskopische Radiofrequenzablation bei schwerem Asthma bronchiale (2015: OPS 5-320.5) habe nicht dem Qualitätsgebot entsprochen

Az. L 5 KR 679/18: Eine bronchoskopische Radiofrequenzablation bei schwerem Asthma bronchiale (2015: OPS 5-320.5) habe nicht dem Qualitätsgebot entsprochen (Urteilsbegründung).

« Bei zu spätem Einleiten des Prüfverfahrens wegen Fehlbelegung nur noch Rückgriff auf bereits vorgelegte Informationen zulässig | Az. L 5 KR 679/18: Eine bronchoskopische Radiofrequenzablation bei schwerem Asthma bronchiale (2015: OPS 5-320.5) habe nicht dem Qualitätsgebot entsprochen | Deutlich weniger Geburten seit Schließung der Kinderstation der Asklepios-Klinik Parchim »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige