Kreiskrankenhaus Osterholz wieder mit schwarzen Zahlen /> GKV-Schätzerkreis schätzt die finanziellen Rahmenbedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2020 und 2021 />

Az. S 11 KR 507/19: Nach Etablierung eines Refluxzentrums kann eine positive Mindestmengenprognose nicht wegen begründeter erheblicher Zweifel erschüttert werden mydrg.de





account_balance

Az. S 11 KR 507/19: Nach Etablierung eines Refluxzentrums kann eine positive Mindestmengenprognose nicht wegen begründeter erheblicher Zweifel erschüttert werden

Az. S 11 KR 507/19: Nach Etablierung eines Refluxzentrums kann eine positive Mindestmengenprognose nicht wegen begründeter erheblicher Zweifel erschüttert werden (Urteilsbegründung).

« Kreiskrankenhaus Osterholz wieder mit schwarzen Zahlen | Az. S 11 KR 507/19: Nach Etablierung eines Refluxzentrums kann eine positive Mindestmengenprognose nicht wegen begründeter erheblicher Zweifel erschüttert werden | GKV-Schätzerkreis schätzt die finanziellen Rahmenbedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2020 und 2021 »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige