Az. S 11 KR 507/19: Nach Etablierung eines Refluxzentrums kann eine positive Mindestmengenprognose nicht wegen begründeter erheblicher Zweifel erschüttert werden
Az. S 11 KR 507/19: Nach Etablierung eines Refluxzentrums kann eine positive Mindestmengenprognose nicht wegen begründeter erheblicher Zweifel erschüttert werden (Urteilsbegründung).
Bayern - Krankenhausabrechnung - Krankenhausrecht - Krankenkassen - L 16 KR 64/20 - Leistungsplanung - Mindestmengen - Ösophagektomie - Ösophaguskarzinom - Refluxösophagitis - S 11 KR 507/19 - Sozialgericht - VdEK - URL