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Bei steigenden Infektionszahlen brauchen Krankenhäuser flexible Einsatzmöglichkeiten und ausreichende Refinanzierung von Pflegekräften

Bei steigenden Infektionszahlen brauchen Krankenhäuser flexible Einsatzmöglichkeiten und ausreichende Refinanzierung von Pflegekräften - Klinikverbund Hessen e.V. kritisiert starre Personaluntergrenzen und niedrigen Pflegeentgeltwert (Klinikverbund Hessen).



Das Bundesgesundheitsministerium hat den Entwurf einer Verordnung für die Pflegepersonaluntergrenzen ab dem Jahr 2021 vorgelegt, in dem die Mindestbesetzung vollständig wieder eingeführt auf weitere Fachabteilungen
ausgeweitet wird. „Angesichts der wieder rasant steigenden Infektionszahlen mit
dem Coronavirus und dem erneuten Anstieg der COVID-Patienten in den
Krankenhäusern ist dies ein falsches Signal“, stellt Clemens Maurer,
Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen e. V. fest. Die Entwicklung der
Infektionen zeige, dass trotz Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen die Pandemie
noch nicht vorbei und weiterhin gefährlich sei. Die Infektion mache auch bei
Mitarbeitern und ihren Angehörigen keine Ausnahmen, so dass Personal wegen
entsprechender Krankheitsfälle und Quarantänemaßnahmen ausfalle. „In dieser
Situation müssen wir unser Personal flexibel einsetzen und können nicht nach
starren Vorgaben planen“, so Maurer weiter. Im Gegensatz zu der von der
Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem deutschen Pflegerat und Verdi
vorgeschlagenen Personalbemessung berücksichtige die vorgelegte Verordnung
zudem nicht die Erkrankungsschwere und den tatsächlichen Pflegebedarf der
Patienten.

In den öffentlichen Krankenhäusern des Klinikverbundes sei viel unternommen
worden, um auf eine zweite Erkrankungswelle vorbereitet zu sein. „Neben
Hygienemaßnahmen und Änderungen in Prozessabläufen, um Personal und Patienten
zu schützen, haben wir nicht zuletzt aufgrund der versprochenen vollständigen
Refinanzierung deutlich mehr Pflegepersonal eingestellt“, erklärt Achim Neyer,
stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Klinikverbundes Hessen. Nun zeige
sich jedoch, dass diese Refinanzierung keineswegs ausreichend sei und den
Kliniken Anfang des Jahres eine Liquiditätskrise drohe. Die Verhandlungen mit
den Krankenkassen vor Ort über das Pflegebudget seien oft verzögert und die
vorgelegten Kosten der Kliniken würden in Frage gestellt. Kaum eine Klinik habe
bisher einen Abschluss über das Pflegebudget, bei den meisten hätten die
Verhandlungen noch nicht einmal begonnen.

Vor diesem Hintergrund sei der ab dem 01.01.2020 wieder geltende vorläufige
Pflegeentgeltwert von 146,55 Euro viel zu niedrig. „Wir haben höhere Kosten und
mehr Personal, der Wert von 146,55 Euro beruht jedoch auf den Kosten und
Fallzahlen des Jahres 2018 mit einer Abschätzung der Kostenentwicklung, die
2019 für 2020 gemacht wurde; das ist fern jeder aktuellen Realität“, stellt
Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen fest. Es gebe
Kliniken, bei denen der Pflegeentgeltwert mit weit über 200 Euro kalkuliert und
in die Verhandlungen eingebracht worden sei.

Daneben gelte ab Anfang 2021 wieder eine verlängerte Zahlungsfrist für die
Krankenkassen, die in Hessen von aktuell fünf auf dann 30 Tage ansteige. Dies
bedeute quasi für 25 Tage keinen Zahlungseingang bei den Krankenhäusern. Auch
der Medizinische Dienst dürfe ab Januar wieder verstärkt prüfen und
Krankenhausrechnungen kürzen. Daher brächen im Januar die Einnahmen ein und
einige Krankenhäuser seien nicht in der Lage, dies zu kompensieren. Gerade bei
den öffentlichen Kliniken im Klinikverbund könne das auch nicht durch die
kommunalen Träger ausgeglichen werden.

Das Bundesgesundheitsministerium meine offensichtlich, trotz der noch aktiven
Pandemie könnten im Jahr 2021 wieder ganz normale Rahmenbedingungen für die
Krankenhäuser gelten. „Wenn erst wieder im Schnellverfahren gehandelt wird,
nachdem die Betten und Intensivstationen erneut mit COVID-Patienten gefüllt
sind, dann macht sich die Politik unglaubwürdig und verspielt das Vertrauen der
Kliniken und ihrer Mitarbeiter und das positive Ergebnis der gemeinsamen
Anstrengungen im Frühjahr“, stellt Schaffert fest. Deshalb fordere der
Klinikverbund Hessen das Bundesgesundheitsministerium unter Berücksichtigung
der aktuellen Entwicklung auf, die Personaluntergrenzen in der jetzigen Form
weiter auszusetzen, den vorläufigen Pflegeentgeltwert für 2021 deutlich zu
erhöhen sowie die verkürzte Zahlungsfrist von fünf Tagen für die Krankenkassen
beizubehalten.

Quelle: Klinikverbund Hessen, 12.10.2020

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