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Krankenhaus-Planungsausschuss ebnet Weg für mehr Ausbildungsplätze in der Pflege und Digitalisierung der Krankenhäuser

Krankenhaus-Planungsausschuss ebnet Weg für mehr Ausbildungsplätze in der Pflege und Digitalisierung der Krankenhäuser (Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung).



Der Niedersächsische Krankenhaus-Planungsausschuss hat sich darauf verständigt, die Grundlagen für die Förderung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten in den Krankenhäusern Hannover/DRK-Clementinenhaus, Stade/Elbeklinikum, Bad Bevensen/Herz-Kreislauf-Klinik sowie Meppen/Ludmillenstift zu schaffen. Das ist ein wesentlicher Beitrag, um dem Fachkräftemangel
in diesem so wichtigen Bereich entgegenzuwirken“, so Gesundheitsstaatssekretär Heiger Scholz.

Die Beteiligten haben sich auch auf ein Verfahren zur Umsetzung der Förderung
nach dem Krankenhauszukunftsgesetz verständigt. Mit dem Gesetz, das noch im
Oktober 2020 in Kraft treten soll, werden aus dem Bundeshaushalt insgesamt drei
Milliarden Euro für eine modernere und bessere Ausstattung der Krankenhäuser
zur Verfügung gestellt.

„Für unsere Krankenhäuser bedeutet das voraussichtlich ein Gesamtvolumen von
rund 420 Millionen Euro. Die Landesregierung und die niedersächsischen Kommunen
haben nun frühzeitig die dafür benötigte 30-prozentige Ko-Finanzierung
sichergestellt. Mit diesen Mitteln werden wir insbesondere die Digitalisierung
unserer Krankenhäuser weiter vorantreiben“, so Scholz.

Hintergrundinformationen:


Der Krankenhaus-Planungsausschuss

Neben dem für Gesundheit zuständigen Ministerium sind im
Krankenhausplanungs-Ausschuss des Landes die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen
Spitzenverbände Niedersachsen, die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft,
die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen, die Deutsche
Gesetzliche Unfallversicherung, der Landesausschuss des Verbandes der privaten
Krankenversicherung sowie ̶ mit beratender Stimme ̶ die Ärztekammer
Niedersachsen, die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen und das für
Hochschulen zuständige Wissenschaftsministerium vertreten. Nach dem
Niedersächsischen Krankenhausgesetz (§ 3 Abs. 3 NKHG) sind mit den
unmittelbaren Beteiligen bei der Aufstellung und Fortschreibung des
Krankenhausplans und bei der Aufstellung des Investitionsprogramms
einvernehmliche Regelungen anzustreben.

Krankenhaus-Investitionen allgemein

Von 2019 bis 2022 investiert das Land gemeinsam mit den Kommunen und dem Bund
eine Milliarde Euro in die niedersächsischen Krankenhäuser.

Im Rahmen der Krankenhausinvestitionsprogramme 2018 und 2019 wurden bereits 33
Baumaßnahmen sowie der Neuerwerb von medizinisch-technischen Großgeräten an
niedersächsischen Kliniken gefördert.

Zusätzlich zu der 1 Milliarde Euro stellt das Land eine Pauschalförderung für
Niedersachsens Kliniken im Umfang von jährlich rund 115 Millionen Euro bereit.

Der Strukturfonds II

Ein wichtiges Thema in der Sitzung des Krankenhaus-Planungsausschusses war der
Krankenhausstrukturfonds. Erstmals zum 01. Januar 2016 wurde dieser Fonds
errichtetet und zunächst mit 500 Millionen Euro ausgestattet (Strukturfonds I).
Im Rahmen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes vom 11. Dezember 2018 hat der
Bund die Förderung mit Mitteln des Strukturfonds in den Jahren 2019 bis 2022 im
Umfang von jährlich 500 Millionen Euro fortgesetzt (Strukturfonds II).
Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich das Land mit mindestens 50
Prozent der förderfähigen Kosten an dem Vorhaben beteiligt. Für die
erforderliche Ko-Finanzierung hat das Land Niedersachsen ein Sondervermögen
errichtet. Das Fördervolumen im Rahmen des Strukturfonds beträgt insgesamt rund
355 Millionen Euro (Bundes- und Landesmittel) für den Zeitraum 2019 ̶ 2022.
Darüber hinaus werden in dem neuen Sondervermögen neben der Ko-Finanzierung des
Strukturfonds II weitere rund 145 Millionen für bedeutsame
Krankenhausinvestitionen zusätzlich vom Land zur Verfügung gestellt.

Im Zentrum der Förderungen nach dem Strukturfonds II stehen große
strukturverbessernde Maßnahmen wie Zentralisierungen, Zusammenlegungen und
Zusammenschlüsse von Kliniken.

Gleichzeitig ist auch die Schaffung von zusätzlichen Ausbildungskapazitäten in
der Pflege insbesondere durch Erweiterungen von Krankenpflegeschulen eine
wichtige strukturelle Maßnahme. Der Planungsausschuss hat sich deshalb darauf
verständigt, dass zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten auf Basis
der vorliegenden Antragsunterlagen in den Krankenhäusern
Hannover/DRK-Clementinenhaus, Stade/Elbeklinikum, Bad
Bevensen/Herz-Kreislauf-Klinik sowie Meppen/Ludmillenstift die vorrangige
baufachliche Prüfung eingeleitet wird, um die förderfähigen Kosten zu
ermitteln.

Baufachliche Prüfung und Prioritätenliste

Die baufachliche Prüfung wird im Niedersächsischen Landesamt für Bau und
Liegenschaften (NLBL) vorgenommen. Am Ende der Prüfung werden die förderfähigen
Kosten festgestellt. Auf dieser Basis kann der Krankenhaus-Planungsausschuss
dann darüber beraten, in welcher Höhe eine Investitionsförderung des Landes für
das entsprechende Krankenhaus-Projekt bereitgestellt werden kann. Abschließend
entscheidet die Regierung.

Je nach Verfahrensstand werden die Maßnahmen in einer Prioritätenliste geführt.
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung auch Einvernehmen zu folgenden
Vorhaben erzielt:

§ zur Zusammenlegung der Bauabschnitte Oldenburg, PIUS Hospital
§ zur Erhöhung bzw. Verringerung des Fördervolumens für die Maßnahmen:

· Nordhorn, Euregio Klinik, Erhöhung auf 8.850.000 Euro
· Krankenhaus Wittmund, Erhöhung auf 11.500.000 Euro
· Oldenburg, Ev. Krankenhaus, Verringerung auf 9.000.000 Euro
· Hann.Münden, Klinikum, Erhöhung auf 280.000 Euro
· Rotenburg, Agaplesion Diakoniekrankenhaus, Erhöhung auf 1.600.000 Euro
Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

Über das Verfahren zur Umsetzung des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) wurde
Einvernehmen erzielt. Mit dem KHZG, welches voraussichtlich noch im Oktober
2020 in Kraft treten wird, werden aus dem Bundeshaushalt 3 Milliarden Euro
vornehmlich für eine modernere und bessere investive Ausstattung der
Krankenhäuser zur Verfügung gestellt. Das Land Niedersachsen und die Kommunen
haben nun frühzeitig eine 30-prozentige Ko-Finanzierung sichergestellt. Für
Niedersachsen wird das Krankenhauszukunftsprogramm voraussichtlich ein
Gesamtvolumen von rund 420 Millionen Euro umfassen.

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, 02.10.2020

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