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Krankenkassen unterstützen Gesetzentwurf für neue NRW-Krankenhausplanung

Krankenkassen unterstützen Gesetzentwurf für neue NRW-Krankenhausplanung (Pressemitteilung).



Die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände unterstützen den heute von den Fraktionen von CDU und FDP eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes (KHGG NRW) ausdrücklich. Damit werden die Weichen für mehr Qualität in der NRW-Krankenhausversorgung gestellt und die dringend erforderliche
Kehrtwende bei der Klinikplanung eingeleitet“, erklärt
Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK NORDWEST, für die gesetzlichen
Krankenkassen.

Nordrhein-Westfalen benötigt eine zukunftsfähige, qualitäts- und
patientenorientierte Krankenhausstruktur, die Digitalisierungschancen
berücksichtigt und den Ressourceneinsatz optimiert. Darin sind sich die
gesetzlichen Krankenkassen einig. Das im vergangenen Jahr vom Land vorgelegte
Gutachten stellte fest: Die bisherige Krankenhausplanung orientiert sich zu
wenig am Versorgungsbedarf und an der Behandlungsqualität. Die derzeitigen
Krankenhausstrukturen weisen in einigen Regionen eine hohe Standortdichte mit
vielen kleinen Krankenhäusern und geringem Spezialisierungsgrad auf. Dies geht
einher mit der Vorhaltung von Doppelstrukturen und einem zunehmenden
Fachkräftemangel sowie einer Über-, Unter- und Fehlversorgung.

Der heute vorgelegte Entwurf zur Änderung des KHGG NRW stellt für die
gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände eine richtungsweisende Entwicklung
in der Krankenhausplanung dar und bietet die entscheidende Grundlage, die
dringend erforderliche Strukturreform der Krankenhauslandschaft in NRW im
Rahmen von regionalen Planungsverfahren in der Praxis anzugehen. Dazu gehören,
dass sich Krankenhäuser zu größeren Einheiten zusammenschließen und sich
fachlich spezialisieren. Dies müsse mit Qualitätsindikatoren wie etwa
Mindestfallzahlen für komplexe Eingriffe einhergehen. Weitere Vorteile: Die
Konzentration von Krankenhausstandorten ermöglicht einen zielgerichteten
ärztlichen und pflegerischen Personaleinsatz, höhere Investitionsmittel pro
Krankenhausstandort und höhere Qualitätsstandards. Für die gesetzlichen
Krankenkassen ist dabei wichtig, dass bei der Bündelung der Leistungen eine
flächendeckende Versorgung auch in ländlichen Regionen weiterhin
sicherzustellen ist.

Auch die aktuelle Pandemie hat aus Sicht der Krankenkassen gezeigt, wie wichtig
eine hohe Flexibilität und eine weitere Spezialisierung in der
Krankenhausstruktur etwas bei der Versorgung von Beatmungspatienten sind. Aber
auch, dass dringend digitale Lösungen benötigt werden, um die
Versorgungskapazitäten besser und schneller zu koordinieren, die
Versorgungsqualität zu erhöhen, Dokumentationspflichten zu erleichtern und
Informationen unter den Behandlern zu optimieren.

Quelle:Pressemitteilung, 08.10.2020

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