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Verdienste im Gesundheitswesen waren 2019 in NRW überdurchschnittlich hoch

Verdienste im Gesundheitswesen waren 2019 in NRW überdurchschnittlich hoch (IT.NRW).



Im nordrhein-westfälischen Gesundheitswesen erzielten Vollzeitbeschäftigte im Jahr 2019 einen durchschnittlichen Bruttojahresverdienst von 59 203 Euro. Düsseldorf (IT.NRW). Im nordrhein-westfälischen Gesundheitswesen erzielten Vollzeitbeschäftigte im Jahr 2019 einen durchschnittlichen Bruttojahresverdienst von 59 203 Euro. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich der vom 6. bis 9.
Oktober 2020 in Düsseldorf stattfindenden Messe „REHACARE International”
mitteilt, lagen damit die Verdienste in Krankenhäusern sowie Arzt- und
Zahnarztpraxen um 12,6 Prozent über dem Durchschnittswert des
Dienstleistungsbereiches (52 585 Euro) und um 10,8 Prozent über dem der
Gesamtwirtschaft (53 439 Euro).

Durchschnittliche Bruttojahresverdienste*) in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2019
Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Vollzeitbeschäftigte
Teilzeitbeschäftigte geringfügig Beschäftigte
*) laufende Bezüge inkl. Sonderzahlungen
Gesundheits- und Sozialwesen 53 111 € 27 893 € 4 490 €
Gesundheitswesen 59 203 € 31 405 € 4 352 €
Heime 46 203 € 25 733 € 4 789 €
Sozialwesen 45 009 € 25 335 € 4 403 €
Dienstleistungen 52 585 € 26 440 € 4 084 €
Gesamtwirtschaft 53 439 € 26 749 € 4 112 €
Auch im Vergleich zu den beiden anderen Bereichen des Gesundheits- und
Sozialwesens verzeichneten die Beschäftigten des Gesundheitswesens in
Nordrhein-Westfalen höhere Einkommen: Vollzeitbeschäftigte, die Kinder, Kranke,
Pflegebedürftige oder ältere Menschen in Heimen betreuen, erzielten 2019 ein
Durchschnittseinkommen von 46 203 Euro pro Jahr; im Sozialwesen waren es 45 009
Euro und damit nahezu ein Viertel (24,0 Prozent) weniger als im
Gesundheitswesen. Teilzeitbeschäftige im Gesundheitswesen verdienten mit 31 405
Euro im Schnitt mehr als ihre Kolleginnen und Kollegen in Heimen oder im
Sozialwesen. Geringfügig Beschäftigte im Gesundheitswesen erzielten hingegen
mit jährlich 4 352 Euro niedrigere Einkommen als geringfügig Beschäftige in
Heimen oder im Sozialwesen. (IT.NRW)

Quelle: IT.NRW, 05.10.2020

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