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Versorgung verbessern statt behindern

Versorgung verbessern statt behindern (BDPK).



Bürokratie und Auflagen gefährden die Versorgung psychiatrischer und psychosomatischer Patienten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) könnte das morgen ändern – oder weiter verschlimmern. Berlin, 14.10.1020 – Die im Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) vertretenen Krankenhäuser in privater Trägerschaft appellieren an den G-BA, in
seiner morgigen Sitzung die seit Anfang dieses Jahres geltende Richtlinie zu
Personalvorgaben in der Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) grundlegend zu
ändern. BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz sieht vor allem die
Ausschussmitglieder der Krankenkassen in der Verantwortung: „Statt Transparenz
und qualitativer Weiterentwicklung hat die Richtlinie mehr Bürokratie gebracht.
Im Interesse ihrer Versicherten sollten die Kassenvertreter deshalb jetzt
einlenken und einer praxisgerechten Lösung zustimmen.“

Der G-BA, das höchste Gremium der Selbstverwaltung im deutschen
Gesundheitswesen, hatte die Richtlinie im September 2019 gegen die Stimmen der
Krankenhäuser beschlossen. Danach müssen die psychiatrischen Kliniken seit dem
1. Januar 2020 für jede therapeutisch und pflegerisch tätige Berufsgruppe die
geleisteten Vollkraftstunden berechnen und quartalsweise nachweisen. Auf Basis
von verschiedenen Faktoren wird der ermittelte Behandlungsaufwand anhand
berufsgruppenspezifischer Minutenwerte in Mindestpersonalvorgaben übersetzt.
Seit ihrer Einführung wird die Richtlinie von zahlreichen medizinischen Fach-
und Berufsverbänden ebenso wie von den Krankenhäusern zum Teil scharf
kritisiert. Einheitlicher Tenor: Mit kleinteiligen stationsbezogenen
Dokumentationspflichten lassen sich keine modernen psychiatrischen Therapien
schaffen, die stationsübergreifend und am individuellen Patientenbedarf
orientiert sind. Deshalb müssten die Regelungen dringend geändert werden. Der
BDPK sieht in der Richtlinie eine unglückliche Kombination aus bürokratischen
Vorgaben und Sanktionen, die sich angesichts des Fachkräftemangels und der
bestehenden Pflichtversorgung nicht einhalten lassen.

In der GBA-Sitzung am 15. Oktober 2020 berät und beschließt der Ausschuss auch
die Konsequenzen der Nichteinhaltung von Vorgaben. Aus Sicht der Krankenhäuser
in privater Trägerschaft müssen die Sanktionen entschärft und die aufgrund der
COVID-19-Pandemie geltende Aussetzung der Nachweispflichten verlängert werden.

Der BDPK stützt seinen Appell an den G-BA auch auf eine Studie des Instituts
für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Dieses hatte im September 2020 die
Ergebnisse des zweiten Forschungszyklus (Datenjahre 2016 bis 2018) für die
Begleitforschung des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und
psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltsystem) veröffentlicht. Die
Forschungsergebnisse des InEK sind eindeutig: Eine Verbesserung der
Behandlungsqualität durch die Einführung des Systems kann nicht nachgewiesen
werden, wohl aber steigende Kosten bei den Abrechnungsprozessen bei allen
Beteiligten. Deutlich zugenommen hat auch der Anteil an Einzelfallprüfungen
durch den MDK sowie damit verbundene Korrekturen und Klageverfahren.

Quelle: BDPK, 14.10.2020

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