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Erhalt der Krankenkassenzuschläge für Brustzentren gefordert

Erhalt der Krankenkassenzuschläge für Brustzentren gefordert (Ärztekammer Westfalen-Lippe).



Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) setzt sich weiterhin für den Erhalt der Krankenkassenzuschläge für Brustzentren und damit für eine nachhaltige Finanzierung der in Nordrhein-Westfalen seit 15 Jahren erfolgreich etablierten
Struktur der Brustzentren ein. Die Kammerversammlung der ÄKWL fordert deshalb
den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf, Brustzentren auch zukünftig
eigenständig als zuschlagsfähige Zentren vorzusehen, wie es in einem von der
Versammlung einstimmig angenommenen Antrag des ÄKWL-Vorstandes heißt. Das
Parlament der westfälisch-lippischen Ärzteschaft verlangt zudem von den
Gesetzgebern auf Bundes- und Landesebene, den Ländern den erforderlichen
Gestaltungsfreiraum zurückzugeben, um unter Berücksichtigung der
Versorgungsstrukturen im jeweiligen Bundesland zuschlagsfähige Zentren über die
Landeskrankenhausplanung auch ergänzend zu den G-BA-Vorgaben zu benennen. In
diesem Zusammenhang begrüßt das Ärzte-Parlament das diesbezügliche Engagement
der NRW-Landesregierung und des zuständigen Landtagsausschusses und spricht
sich dafür aus, dieses Anliegen auf Landesebene auch weiterhin zu verfolgen.

Kammerpräsident Dr. Hans-Albert Gehle: „Der Beschluss des Gemeinsamen
Bundesausschusses zur Neuregelung der Finanzierung von klinischen
Spitzenzentren birgt zwei große Gefahren: zum einen für die bisher hohe
Versorgungsqualität von Brustkrebspatientinnen, zum anderen für die
flächendeckende und wohnortnahe Versorgung in Brustzentren.“ Bereits Mitte des
Jahres hatte die ÄKWL auf die gravierenden Auswirkungen des G-BA-Beschlusses
hingewiesen und dafür votiert, diese Änderungen zurückzunehmen.

Seit 2005 werden in Nordrhein-Westfalen Brustzentren ausgewiesen und erhielten
bisher für ihre besonderen Leistungen einen finanziellen Ausgleich in Form
eines Zuschlags. Die Brustzentren müssen dafür besondere Qualitätsanforderungen
erfüllen, die über eine Standardversorgung bei Brustkrebs hinausgehen: zum
Beispiel ein besonderes Qualitätsmanagementsystem, eine gesonderte Befragung
der Patientinnen nach der Behandlung, eine spezielle „Brustsprechstunde“ oder
eine psychoonkologische Betreuung. Der Zuschlag für die zusätzlichen Leistungen
ist nach der G-BA-Entscheidung entfallen.

Gehle abschließend: „Diese bundesweit einmalige Struktur hat zu einer
deutlichen Verbesserung der Versorgung von Brustkrebserkrankten geführt. Es ist
zu befürchten, dass die Mehrleistungen der Brustzentren in NRW, die einen
nachgewiesenen Qualitätszuwachs und Mehrwert für Patientinnen mit sich bringen,
angesichts der fehlenden Finanzierung künftig nicht mehr erbracht werden
können.“

Quelle: Ärztekammer Westfalen-Lippe, 28.11.2020

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