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NRW: Zahl der Pflegebedürftigen stieg in zwei Jahren um 25,5 Prozent

NRW: Zahl der Pflegebedürftigen stieg in zwei Jahren um 25,5 Prozent (IT.NRW).



Im Dezember 2019 galten in Nordrhein-Westfalen 965 000 Menschen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (elftes Buch Sozialgesetzbuch) als pflegebedürftig. Düsseldorf (IT.NRW). Im Dezember 2019 galten in Nordrhein-Westfalen 965 000 Menschen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (elftes Buch Sozialgesetzbuch)
als pflegebedürftig. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand jetzt vorliegender
Ergebnisse der Pflegestatistik mitteilt, waren das 25,5 Prozent mehr als zwei
Jahre zuvor (damals: 769 100). Zum Teil (24,8 Prozent) beruht dieser Anstieg
auf der erstmaligen Erfassung von 48 571 Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1,
die zum Stichtag keine Leistungen der Pflegeeinrichtungen bzw. ausschließlich
landesrechtliche Leistungen erhielten. 62,8 Prozent aller Leistungsempfänger
waren Frauen. Der Anteil der NRW-Einwohner, die Anspruch auf Pflegeleistungen
hatten, war Ende 2019 mit 5,4 Prozent höher als zwei Jahre zuvor (2017: 4,3
Prozent).

Leistungsempfänger/-innen der Pflegeversicherung in NRW im Dezember 2019
Versorgungsort bzw. -form insgesamt davon mit Pflegegrad
1 2 3 4 5
1) einschl. 323 Leistungsempfängern, die noch keinem Pflegegrad zugeordnet
waren – **) und ausschließlich landesrechtliche Leistungen bzw. ohne Leistungen
der Pflegeeinrichtungen
zu Hause 795 652 8,4% 50,4% 27,8% 9,8% 3,6%
davon versorgt durch
selbst organisierte Pflegehilfen 521 575 – 56,7% 29,7% 10,1%
3,5%
ambulante Dienste 225 506 8,1% 46,7% 29,2% 11,4% 4,6%
Pflegegrad 1**) 48 571 100,0% – – – –
in Heimen (vollstationär) 169 128*) 0,3% 17,6% 34,1% 30,5%
17,2%
teilstationär mit Pflegegrad 1 207 100,0% – – – –
Insgesamt 964 987*) 7,0% 44,6% 28,9% 13,5% 6,0%
795 700 Pflegebedürftige wurden 2019 zu Hause versorgt; das waren 32,8 Prozent
mehr als 2017. 521 600 Pflegebedürftige (+25,0 Prozent) erhielten
ausschließlich Pflegegeld und 225 500 Personen (+23,9 Prozent) wurden durch
ambulante Dienste zu Hause betreut (einschl. Empfänger/-innen von Geld- oder
Sachleistungen). 28 500 Personen (+30,0 Prozent) bezogen neben Pflegegeld oder
ambulanten auch teilstationäre Leistungen. In Pflegeheimen waren mehr als 169
100 Personen (−0,3 Prozent) in vollstationärer Dauer- oder Kurzzeitpflege
untergebracht.

44,6 Prozent aller Pflegebedürftigen waren in Pflegegrad 2 und 28,9 Prozent in
Pflegegrad 3 eingestuft. 13,5 Prozent waren dem Pflegegrad 4, 7,0 Prozent dem
Pflegegrad 1 und 6,0 Prozent dem Pflegegrad 5 zugeordnet.

Quelle: IT.NRW, 18.11.2020

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