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Regelungen im Bevölkerungsschutzgesetz: Ausnahmezustand muss gemeinsam bewältigt werden - Wir brauchen langfristig tragfähige Entscheidungen

Regelungen im Bevölkerungsschutzgesetz: Ausnahmezustand muss gemeinsam bewältigt werden - Wir brauchen langfristig tragfähige Entscheidungen (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt, dass das 3. Bevölkerungsschutzgesetz unterstützende Maßnahmen für die Krankenhäuser zur Bewältigung der Lasten der Pandemie enthält. Die Wiedereinführung von Freihaltepauschalen für die Monate November, Dezember und Januar ist ein richtiger Schritt, er wird aber durch
die sehr restriktiven Zuordnungskriterien nur für wenige Kliniken zur wirklich wirksamem Finanzierungshilfe. Zu erwarten
ist, dass viel mehr als die jetzt von den Kriterien erfassten Kliniken durch
die notwendigen Einschränkungen in der Regelversorgung und die erforderliche
Konzentration auf COVID-19-Patienten Erlösausfälle und Liquiditätsprobleme
haben. „Wir brauchen eine schnelle Nachsteuerung durch das
Bundesgesundheitsministerium, wenn sich in den nächsten Tagen und Wochen zeigen
sollte, dass wir über die Regelungen nicht alle für die COVID-Versorgung
relevanten Klinikstandorte erreichen. Das jetzt beschlossene Gesetz eröffnet
dem Ministerium diese Möglichkeit, und wir vertrauen darauf, dass Minister
Spahn sie dann auch nutzt“, erklärt Dr. Gerald Gaß, Präsident der DKG.

In einer Stellungnahme hat die DKG die gesetzgeberischen Maßnahmen bewertet.
Zentraler Bestandteil ist das klare Bekenntnis aller Krankenhäuser und des
Vorstands der DKG, den Ausnahmezustand für unser Gesundheitswesen und für die
Bevölkerung mit vollem Engagement gemeinsam zu bewältigen. Zielsetzung muss
sein, langfristig tragfähige Entscheidungen und ein vertrauensvolles
Miteinander aller Beteiligten nicht nur in Fragen der Corona-Pandemie
herzustellen.

Die DKG-Stellungnahme finden Sie unter www.dkgev.de.

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 18.11.2020

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