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AOK Baden-Württemberg: Im Gesundheitswesen nehmen Betrug und Korruption zu

AOK Baden-Württemberg: Im Gesundheitswesen nehmen Betrug und Korruption zu (Pressemitteilung).



Der aktuelle Tätigkeitsbericht für die Jahre 2018 und 2019 der Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten der AOK Baden-Württemberg zeigt: Im Gesundheitswesen nehmen Betrug und Korruption zu. So stieg die Zahl der Hinweise auf betrügerisches Handeln innerhalb von zwei Jahren um acht Prozent (2016/2017: 707 auf
2018/2019: 766), innerhalb der vergangenen zehn Jahre verdreifachte sie sich sogar. „Betrug und Korruption im Gesundheitswesen kosten
die Versicherten bares Geld“, sagt Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender
der AOK Baden-Württemberg. Allein für 2018/2019 gehe man von einem finanziellen
Schaden für die Versichertengemeinschaft von über 40 Millionen Euro aus.
„Schlimmer noch: Fehlverhalten gefährdet die Versorgung kranker und
pflegebedürftiger Menschen, insbesondere wenn Leistungen durch nicht oder
unzureichend qualifizierte Personen erbracht werden“, so Bauernfeind.

Leider sei davon auszugehen, dass nur ein Teil der Delikte entdeckt werde, das
Dunkelfeld aber deutlich größer sei. Nachteilig bei der Strafverfolgung seien
die eingeschränkten personellen Ressourcen bei den Ermittlungsbehörden,
insbesondere den Staatsanwaltschaften. Verfahren können häufig nicht
fristgerecht verfolgt werden und müssten daher oft eingestellt werden. „Daher
sollten aus unserer Sicht Schwerpunktstaatsanwaltschaften, wie sie in anderen
Bundesländern schon existieren, für die Bekämpfung von Kriminalität im
Gesundheitswesen eingerichtet werden“, sagt Bauernfeind. Bereits 2016 habe die
Gesundheitsministerkonferenz an die Adresse der Justiz die Schaffung solcher
Schwerpunktstellen empfohlen.

Die Fälle reichen von Abrechnungsbetrug, also nicht erbrachten Leistungen, bis
hin zu Zulassungsbetrug, zum Beispiel durch Urkundenfälschung. Mehr als ein
Drittel der bearbeiteten Fälle (36,5 Prozent) bezieht sich auf den
Leistungsbereich Arznei- und Verbandmittel, ein Großteil hiervon auf
Arzneimittelmissbrauchsfälle in Verbindung mit dem sogenannten Ärztehopping.
„Seit Jahren wird von den Krankenkassen beobachtet, dass eine steigende Zahl
von Versicherten problemlos Rezepte für Betäubungsmittel, beispielsweise starke
Schmerzmittel wie Fentanyl oder Oxycodon, erlangt, wenn eine Vielzahl von
Arztpraxen in kurzen Abständen konsultiert wird“, sagt Thilo Stenzel, der bei
der AOK Baden-Württemberg die Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im
Gesundheitswesen leitet. Die Ärzte hätten zum Zeitpunkt der Verordnung bislang
keine Möglichkeit zu prüfen, wie sich die bisherige Verordnungshistorie
darstellt, sofern sie den Versicherten zum ersten Mal oder nur in großen
Abständen sehen. Um solche Fälle beurteilen zu können, sei Transparenz für die
verordnenden Ärzte dringend notwendig. „Rezepterschleichung durch Ärztehopping
in Verbindung mit Arzneimittelmissbrauch bilden oft zwei Seiten einer Medaille,
die zu hohen Finanzschäden der Krankenkassen, aber auch zu Gefahren für Leib
und Leben der Versicherten führen können. Sofern mit den erlangten Wirkstoffen
auch noch Handel getrieben wird, kann dies zudem zur Gefährdung Dritter
führen“, sagt Stenzel. Umso wichtiger sei es, einen rechtlichen Rahmen zu
schaffen, der Mehrfachverschreibungen den Riegel vorschiebe. „Die Erfahrungen
mit Drogenersatzstoffen wie Methadon müssten auf die einschlägigen
Betäubungsmittel ausgeweitet werden – allerdings digital in Echtzeit, wenn der
Patient noch in der Praxis ist, und nicht auf Papier per Post.“ Analog zum
Substitutionsregister, das beim Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte angesiedelt ist, sei auch ein Betäubungsmittel-Register
notwendig, das durch die Daten der abgebenden Apotheken gespeist wird und den
verordnenden Ärzten digital und on demand in ihrer Praxis zur Verfügung stünde.
„Die Verbindung von Telematik, Prävention und ärztlicher Entscheidungshoheit
auf Grundlage vollständigerer Informationen als bisher wäre ein sinnvoller
Beitrag, um erst gar nicht in die Nähe von US-amerikanischen Verhältnissen mit
Opioid-Notstand und einer Vielzahl von Toten zu geraten“, ist Stenzel
überzeugt. „Denn wenn diese Fälle bei uns in der Fehlverhaltensstelle landen
ist es im Grunde zu spät“, so Stenzel weiter, „und wir können nur noch
reagieren.“

Quelle: Pressemitteilung, 02.12.2020

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