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Az. L 1 KR 65/19: Nach der DKR 1001 in den Fassungen vor 2013 ist CPAP-Beatmung bei Neugeborenen und Säuglingen nicht für die Zählung von Beatmungsstunden berücksichtigungsfähig mydrg.de





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Az. L 1 KR 65/19: Nach der DKR 1001 in den Fassungen vor 2013 ist CPAP-Beatmung bei Neugeborenen und Säuglingen nicht für die Zählung von Beatmungsstunden berücksichtigungsfähig

Az. L 1 KR 65/19: Nach der DKR 1001 in den Fassungen vor 2013 ist CPAP-Beatmung bei Neugeborenen und Säuglingen nicht für die Zählung von Beatmungsstunden berücksichtigungsfähig (Urteilsbegründung).

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