Charité: Mehr Rechnungen unter falschen Briefköpfen versandt als bisher eingeräumt /> Az. L 11 KR 2819/19: Eine Portimplantation vor Beginn einer (hier: stationären) Chemotherapie wird als ambulante Operation und nicht vorstationär abgerechnet />

Az. L 11 KR 2249/20: Krankenkasse ist von Aufrechnungen bei rückwirkend geltender zweijähriger Verjährungsfrist ausgeschlossen mydrg.de





account_balance

Az. L 11 KR 2249/20: Krankenkasse ist von Aufrechnungen bei rückwirkend geltender zweijähriger Verjährungsfrist ausgeschlossen

Az. L 11 KR 2249/20: Krankenkasse ist von Aufrechnungen bei rückwirkend geltender zweijähriger Verjährungsfrist ausgeschlossen (Urteilsbegründung).

« Charité: Mehr Rechnungen unter falschen Briefköpfen versandt als bisher eingeräumt | Az. L 11 KR 2249/20: Krankenkasse ist von Aufrechnungen bei rückwirkend geltender zweijähriger Verjährungsfrist ausgeschlossen | Az. L 11 KR 2819/19: Eine Portimplantation vor Beginn einer (hier: stationären) Chemotherapie wird als ambulante Operation und nicht vorstationär abgerechnet »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige