Az. L 16 KR 329/17: Krankenkasse kann das eingeleitete MDK-Prüfregime nicht im Nachhinein umdeklarieren, um der Zahlung der Aufwandspauschale zu entgehen
Az. L 16 KR 329/17: Krankenkasse kann das eingeleitete MDK-Prüfregime nicht im Nachhinein umdeklarieren, um der Zahlung der Aufwandspauschale zu entgehen (Urteilsbegründung).
Auffälligkeitsprüfung - Aufwandspauschale - B 1 KR 16/16 R - DRG-Recht - Krankenhausabrechnung - Krankenhausrecht - Krankenkassen - L 16 KR 329/17 - Landessozialgericht LSG - MDK - NRW - Prüfauftrag - Rechnungsbetrag - Rückforderung - S 13 KR 485/16 - sachlich-rechnerische Richtigkeit - Sozialgericht - Urteil - Verjährung - URL