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Katalog 2021 Ambulantes Operieren nach § 115b SGB V mydrg.de





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Katalog 2021 Ambulantes Operieren nach § 115b SGB V

Katalog 2021 Ambulantes Operieren nach § 115b SGB V (GKV-Spitzenverband, XLS, 135 kB).



Gemäß § 115 b SGB V vereinbaren der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einen Katalog ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe sowie einheitliche Vergütungen für Krankenhäuser und Vertragsärzte. Der Vertrag nach § 115 b Abs. 1 SGB V - Ambulantes Operieren
und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus - (AOP-Vertrag) regelt die
Grundsätze der Abrechnung. Anlage zum AOP-Vertrag ist der Katalog ambulant
durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe gemäß §
115 b SGB V im Krankenhaus. Zusätzlich existiert ein Meldeformular gemäß § 1
Abs. 2 AOP-Vertrag, mit dem die Krankenhäuser ihre Teilnahme am ambulanten
Operieren gegenüber der Krankenkasse anzeigen müssen.
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Quelle: GKV-Spitzenverband, 16.12.2020

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