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Krankenkassen verweigern Pflegebudget

Krankenkassen verweigern Pflegebudget: Wenn überhaupt verhandelt wird, zeichnet sich die Anrufung der Schiedsstelle ab (Klinikverbund Hessen).



Vor zwei Jahren, im Dezember 2018 trat das Pflegepersonalstärkungsgesetz in Kraft, mit dem ab dem Jahr 2020 ein gesondertes Pflegebudget eingeführt wurde. Dieses soll die tatsächlichen Kosten für das pflegerische Personal in der unmittelbaren Patientenversorgung vollständig finanzieren, um Anreize zu schaffen, mehr für zusätzliches Pflegepersonal
und verbesserte Arbeitsbedingungen in der Krankenhauspflege zu schaffen. Das Pflegebudget ist
zwischen den einzelnen Krankenhäusern und den Krankenkassen zu vereinbaren.

„Die Realität ist jedoch, dass wir in unseren Mitgliedshäusern noch kein
Pflegebudget vereinbaren konnten, in den meisten haben noch gar keine
Verhandlungen begonnen und dort, wo verhandelt wird, ist offensichtlich der Weg
in die Schiedsstelle unvermeidlich“, erklärt Reinhard Schaffert Geschäftsführer
des Klinikverbunds Hessen. Der Gesetzgeber habe mit dem
Pflegepersonalstärkungsgesetz den klaren Auftrag gegeben, alle Kosten für die
pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten vollständig zu
refinanzieren. Stattdessen erlebten die Krankenhäuser eine Verweigerungshaltung
der Krankenkassen. Die Verhandlungen würden verzögert und Termine abgesagt,
obwohl sie auch unter Corona-Bedingungen beispielsweise als Videokonferenzen
möglich wären. Bei den wenigen Krankenhäusern, die Verhandlungen durchgesetzt
hätten, verweigerten die Krankenkassen entgegen der Intention und des Wortlauts
des Gesetzes die Anerkennung von Kosten für Personal, das pflegerische Aufgaben
unterstützend zu Pflegefachkräften wahrnehme.

„Der Gesetzgeber hatte durchaus gesehen, dass die moderne stationäre
Patientenversorgung im Krankenhaus arbeitsteilig ist und nicht nur von
Pflegefachkräften, sondern auch anderen Berufsgruppen wie beispielsweise
Pflegehilfskräften, medizinischen Fachangestellten sowie Hebammen auf der
Wöchnerinnenstation durchgeführt wird, ganz zu schweigen von Auszubildenden
oder ausländischen Pflegekräften, die auf Ihre Anerkennung warten“, erläutert
Schaffert.

Daher sei der Gesetzestext in dieser Hinsicht auch nicht auf die
Pflegefachkräfte beschränkt, sondern beziehe alle pflegerischen Tätigkeiten mit
ein. Die entsprechenden Kosten seien mit der Einführung des Pflegebudgets aus
den Fallpauschalen für 2020 und damit der Vergütung der Krankenhausbehandlung
außerhalb der Pflege herausgerechnet worden. Technisch sei es dabei gar nicht
möglich gewesen, die herausgerechneten Kosten des pflegerisch tätigen Personals
auf Intensiv- und Normalstationen auf einzelne Berufsgruppen zu beschränken.
Die Krankenkassen verweigerten nun den Krankenhäusern vor Ort, diese aus der
Fallabrechnung herausgekürzten Kosten für die Pflege wie vorgesehen über das
Pflegebudget zu vergüten.

„Wie es scheint haben die Kassen gar kein Interesse an einer auskömmlichen
Finanzierung der Pflege; dabei haben sie selbst den wirtschaftlichen Druck
gegenüber den Krankenhäusern mit aufgebaut, statt sich gemeinsam mit den
Krankenhäusern für eine auskömmliche Investitionsfinanzierung einzusetzen“,
stellt Schaffert fest. Dieser wirtschaftliche Druck, beispielsweise durch
MDK-Kürzungen, habe gemeinsam mit der mangelnden Investitionsfinanzierung der
Länder dazu geführt, dass Krankenhäuser auch am Personal sparen mussten.

Das jetzt eingeführte Pflegebudget vergüte lediglich die tatsächlichen Kosten
des pflegenden Personals, zu viel vereinbarte und gezahlte Beträge müssten die
Krankenhäuser an die Krankenkassen zurückzahlen. „Jeder Euro des Pflegebudgets
fließt zweckgebunden an das pflegerische Personal in der Patientenversorgung;
umgekehrt heißt jeder verweigerte Euro, dass weiterhin am Pflegepersonal
gespart werden muss“, stellt Schaffert klar. Damit seien die Krankenkassen
mitverantwortlich für die Arbeitsbedingungen in der Pflege und die Qualität der
Patientenversorgung. „Vor allem in der jetzigen Situation und bei der aktuellen
Belastung ist das kein Applaus, sondern eine schallende Ohrfeige für die
Pflegekräfte!“, meint Schaffert.

Quelle: Klinikverbund Hessen, 14.12.2020

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