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KV Nordrhein und Krankenkassen einigen sich über die Fortführung der Förderung für ambulante Operationen

KV Nordrhein und Krankenkassen einigen sich über die Fortführung der Förderung für ambulante Operationen (Pressemitteilung).



Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) und die gesetzlichen Krankenkassen im Rheinland haben sich über die Fortführung der Zuschläge für die Leistungen des ambulanten Operierens, die über der regulären Vergütung liegen, geeinigt. In den bisherigen Verhandlungen hatten die Vertragspartner keine Einigung
erzielen können, da noch rechtliche Fragen zu klären waren. Die Klärung ist
inzwischen weitestgehend erfolgt. Deshalb wurde nun im Rahmen von
Nachverhandlungen beschlossen, dass die bisher vereinbarten
„Punktwertzuschläge“ für ambulante Operationen bis in das Jahr 2022 fortgeführt
werden können. Konkret werden für 2021 die Punktwertzuschläge um 1,25 Prozent
gesteigert, für das Jahr 2022 ist eine weitere Erhöhung um den für 2022
geltenden Steigerungsfaktor des Orientierungswertes vorgesehen. Die
Fördersystematik wird bis zum Inkrafttreten der auf Bundesebene noch zu
beschließenden Reform des Kataloges der ambulanten Operationen nach § 115 b SGB
V befristet.

Günter Wältermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg, kommentiert
das Verhandlungsergebnis im Namen der gesetzlichen Krankenkassen im Rheinland:
„Wir freuen uns, dass die Änderung der aufsichtsrechtlichen Einschätzung nun
eine Einigung mit der KVNO zuließ und wir uns über die Fortführung der
Förderung des ambulanten Operierens verständigen konnten. Gerade in Zeiten der
Corona-Pandemie senden wir damit ein wichtiges positives Signal in unsere
Versorgungslandschaft.“

Auch Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, begrüßt
die nachträgliche Einigung: „Wir haben nach dem Ende der Honorarverhandlungen
im November deutlich gemacht, welche fatalen Auswirkungen der Wegfall der
Förderung des ambulanten Operierens für die operierenden Praxen, aber auch für
die Patientinnen und Patienten gehabt hätte. Deshalb begrüßen wir, dass die
nordrheinischen Krankenkassen nun doch diese wichtige Einigung für die
ambulante Versorgung im Rheinland möglich gemacht haben. Die wichtigen offenen
Punkte wie eine Erweiterung der Fördermöglichkeiten und insbesondere das Thema
Hygienekosten bleiben gleichwohl auf der Agenda.“

Quelle: Pressemitteilung, 09.12.2020

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