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Liquidität sichern, Handlungsfähigkeit vor Ort erhalten

Liquidität sichern, Handlungsfähigkeit vor Ort erhalten (KKVD).



Das Bundesministerium für Gesundheit will den Anspruch von Kliniken auf COVID-19-Ausgleichszahlungen anpassen. Dazu hat das Ministerium nun einen Verordnungsentwurf vorgelegt. Aus Sicht des Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands (kkvd) greifen diese Anpassungen zu kurz und gehen an der aktuellen Versorgungsrealität im Krisenmodus vorbei.
Der Verband fordert, dass zeitnah eine wirtschaftliche Sicherung für das Jahr 2021 auf den Weg gebracht wird, die alle Kliniken mit einbezieht.

Ingo Morell, stellvertretender Vorsitzender des kkvd: „Die Vorschläge aus dem
Bundesgesundheitsministerium greifen zu kurz. Der Mechanismus, der dem zweiten
Rettungsschirm zu Grunde liegt, ist in der Umsetzung zu bürokratisch und muss
grundsätzlich verändert werden. Die Verknüpfung der Ausgleichszahlungen mit
Notfallstufen, lokalen Inzidenzwerten und dem Auslastungsgrad von
Intensivkapazitäten ist hoch bürokratisch und schafft in der Praxis keine
Planungssicherheit. Die Länder sollten in der jetzigen Phase der akuten
Belastung abhängig vom regionalen Bedarf gezielt entscheiden können, welche
Krankenhäuser für die Versorgung von COVID-19-Patienten benötigt werden und
daher Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben. Das ist wichtig, um die
Handlungsfähigkeit vor Ort zu erhalten.“

Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass nun ab einer 7-Tage-Inzidenz von 250 je
100.000 Einwohner in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt Kliniken der
Notfallstufen 1, 2 und 3 anspruchsberechtigt sind. Lediglich das Kriterium zum
Auslastungsgrad der Intensivbetten soll entfallen.

Morell weiter: „In wenigen Tagen beginnt das neue Jahr und in den Kliniken, die
mit ihren Mitarbeitenden am Limit laufen, herrscht große Unsicherheit, wie sie
die nächsten Monate bewältigen sollen, ohne in wirtschaftliche Schieflage zu
geraten. Daher muss Bundesgesundheits­minister Spahn in Absprache mit dem
COVID-19-Expertenbeirat zeitnah eine Liquiditätssicherung für das Jahr 2021 auf
den Weg bringen, die sich am Versorgungsgeschehen orientiert und alle Kliniken
einbezieht. Um ungerechtfertigte Überschüsse auszuschließen, wäre ein
Ganzjahresausgleich für jedes Haus am Jahresende sinnvoll. Klar ist, die Lage
der öffentlichen Kassen ist derzeit sehr angespannt. Doch eine solche
wirtschaftliche Absicherung ist notwendig, um das Gesundheitssystem zu stützen
und weiterhin eine gute Versorgung der Patienten zu gewährleisten. Daher
sollten Bund, Länder und Krankenkassen gemeinsam nach einem geeigneten
Finanzierungsweg suchen.“

Der zweite Rettungsschirm für Krankenhäuser gilt bislang nur bis zum 31. Januar
2021. Auch die Anpassungen im Verordnungsentwurf sind bis zu diesem Datum
befristet.

„Die Teams in den Kliniken leisten Außerordentliches, um die Versorgung der
Patienten mit und ohne COVID-19-Infektion zu sichern. Das erfordert ein hohes
Maß an Flexibilität und macht notwendig, dass Bürokratie und
Dokumentationspflichten soweit möglich heruntergefahren werden. Daher darf die
MDK-Prüfquote zum Jahreswechsel nicht auf 12,5 Prozent erhöht werden. Auch ist
auf die für Februar geplante Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenzen zu
verzichten. Es ist absehbar, dass der Krisenmodus in den Krankenhäusern
aufgrund der anhaltenden Pandemie noch mehrere Monate anhalten wird. Wie
schnell die Ende Dezember beginnende Impfung Entlastung bringt, ist noch nicht
absehbar. Daher ist wichtig, dass die Kliniken für das neue Jahr 2021
Planungssicherheit haben. Dann können sie sich mit voller Kraft auf die
bestmögliche Versorgung der Patienten konzentrieren“, so Morell abschließend.

Quelle: KKVD, 18.12.2020

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