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Mehr Geld für Kinderkliniken auf dem Land

Mehr Geld für Kinderkliniken auf dem Land (GKV-Spitzenverband).



Um die Schließung von Krankenhäusern in dünn besiedelten Regionen zu verhindern, erhalten im kommenden Jahr erstmals 59 Kinderkliniken in ländlichen Gebieten eine pauschale Förderung der gesetzlichen Krankenkassen in Millionenhöhe. Jeder Mensch muss überall im Land gut versorgt werden können, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband,
dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Damit das auch dauerhaft für unsere Kleinsten gilt, bekommen von Dithmarschen über Sachsen bis nach Niederbayern 59 ländliche Kinderkliniken erstmals bis zu 400.000 Euro zusätzliche Förderung pro Jahr“, so Stoff-Ahnis weiter.

Bisher können ländliche Kliniken bereits eine pauschale Förderung erhalten,
wenn sie eine Fachabteilung für innere Medizin und Chirurgie oder für
Geburtshilfe haben. Neu hinzu kommen ab 1. Januar Krankenhäuser mit einer
Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin. Insgesamt werden so im kommenden
Jahr 140 Kliniken mit zusammen fast 70 Millionen Euro gefördert.

Ob eine Klinik gefördert wird, hängt unter anderem von der Versorgungssituation
vor Ort ab. Ein Krankenhaus wird finanziell unterstützt, wenn durch die
Schließung die Anfahrtswege für die Bevölkerung in der betroffenen Region
deutlich länger würden.

GKV-Kliniksimulator zeigt, welche Kliniken für die Versorgung unverzichtbar
sind!
Einen schnellen Überblick, wie sich die Entfernungen ändern, wenn eine
Versicherte oder ein Versicherer im Fall einer Standortschließung das
nächstgelegene Krankenhaus der Grundversorgung (Innere Medizin und Chirurgie),
der Geburtshilfe oder der Kinder-und Jugendmedizin aufsuchen müsste, bietet der
Kliniksimulator. Unter www.gkv-kliniksimulator.de kann im Internet für jedes
Krankenhaus dieser Versorgungsbereiche dessen Schließung simuliert werden.
Damit kann sich jeder selbst ein Bild machen, wie sich die Fahrzeit zum
nächstgelegenen Krankenhaus im Falle einer Klinikschließung ändern würde. Damit
ist der GKV-Kliniksimulator ein wichtiges Instrument für eine
patientenorientierte Zukunftsplanung und Sicherung der Patientenversorgung.

Der GKV-Kliniksimulator zeigt“, so Stoff-Ahnis, „wo die Kinderkliniken liegen
und wo Versorgungslücken entstehen, wenn man sie schließt. Mit der Kombination
aus GKV-Kliniksimulator und den zusätzlichen Geldern für ländliche
Kinderkliniken wollen wir dafür sorgen, dass auch künftig überall in
Deutschland Kinderkliniken greifbar sind. Innerhalb der Solidargemeinschaft der
73 Millionen gesetzlich Versicherten müssen wir gemeinsam die Versorgung der
Kinder ganz besonders im Blick behalten.“

2021 werden insgesamt 140 Kliniken gefördert
Im kommenden Jahr erhalten 140 ländliche Krankenhäuser eine pauschale Förderung
von 400.000 – 800.000 Euro je Krankenhaus. Damit unterstützen die gesetzlichen
Krankenkassen direkt alle Kliniken, die für die flächendeckende Grundversorgung
oder die Geburtshilfe notwendig sind. Erstmals werden ab dem kommenden Jahr
Kliniken mit Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin extra gefördert.
Insgesamt erhalten die bedarfsnotwendigen Landkrankenhäuser im kommenden Jahr
eine Pauschalförderung [Förderung über die Pauschalen] in Höhe von 68,4
Millionen Euro. Der Pauschalzuschlag für bedarfsnotwendige ländliche
Krankenhäuser wird auch dann ausgezahlt, wenn die entsprechenden Kliniken kein
Defizit haben.

Höhe der Zuschläge
Wer ein oder zwei der notwendigen Fachabteilungen vorhält, erhält 400.000 Euro
Pauschalförderung. Für jede weitere der bedarfsnotwendigen Fachabteilungen
kommen 200.000 Euro dazu. Ein Krankenhaus, dass über die Fachabteilungen für
Innere Medizin und Chirurgie, Geburtshilfe oder Gynäkologie und Geburtshilfe
und eine Fachabteilung für Kinder und Jugendmedizin (inkl.
Basisnotfallversorgung Kinder) verfügt, erhält somit im nächsten Jahr 800.000
Euro Pauschalförderung für bedarfsnotwendige ländliche Krankenhäuser. Damit
verdoppelt sich die maximale Förderung von bisher 400.000 Euro.

100 Krankenhäuser erhalten 400.000 Euro
16 Krankenhäuser erhalten 600.000 Euro
24 Krankenhäuser erhalten 800.000 Euro
Ermittlung der zuschlagsberechtigten Krankenhäuser
Grundlage für die Erstellung der Liste sind die im Beschluss des Gemeinsamen
Bundesausschusses (G-BA) zu den Sicherstellungszuschlägen definierten
Kriterien: 1. geringer Versorgungsbedarf, 2. bedarfsnotwendige Fachabteilungen
und 3. Erreichbarkeitsmaß. Zu unterscheiden ist dabei zwischen den Vorgaben des
G-BA für

Grundversorger, die mindestens die Fachabteilungen Innere Medizin und Chirurgie
vorhalten,
Krankenhäuser mit einer Fachabteilung für Geburtshilfe oder Gynäkologie und
Geburtshilfe und
Krankenhäuser mit einer Fachabteilung für Kinder und Jugendmedizin, die
mindestens das Modul Basisnotfallversorgung Kinder nach den G-BA
Notfallstufen-Regelungen erfüllen.

Quelle: GKV-Spitzenverband, 21.12.2020

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