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Pflegepersonaluntergrenzen in der pädiatrischen Intensivmedizin: Fehlende Abgrenzung PpUGV 2021 zur G-BA-Richtlinie QFR-RL

Pflegepersonaluntergrenzen in der pädiatrischen Intensivmedizin: Fehlende Abgrenzung PpUGV 2021 zur G-BA-Richtlinie QFR-RL (GKinD).



Dass es Abgrenzungsprobleme geben wird zwischen den Vorgaben der PpUGV 2021 für die pädi­atrische Intensivmedizin, die ab 01. Februar 2021 in Kraft tritt, und der G-BA-Richtlinie QFR-RL, hatten wir in unserer Stellungnahme zum Referentenentwurf bereits sehr deutlich artikuliert. Nun, nachdem die Verordnung in
Kraft getreten ist und es leider keine Klarstellung gab, gehen erwartungsgemäß zahlreiche Anfragen zu genau dieser
Frage ein. Unsere Rechtsauffassung, dass die QFR-RL für Früh- und Reifgeborene
gilt, also einschl. aller Neugeborenen, die bei Aufnahme nicht älter als 28
Tage sind, wurde dem BMG mitgeteilt.

Quelle: GKinD, 09.12.2020

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