G-BA berät Zweitmeinungsverfahren zu Amputationen beim diabetischen Fuß weiter /> Ex-MCB-Geschäftsführer wird kaufmännischer Direktor der SRH-Kliniken Sigmaringen />

Auch in der Pandemie muss das Prinzip der Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen erhalten bleiben mydrg.de





monetization_on

Auch in der Pandemie muss das Prinzip der Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen erhalten bleiben

Auch in der Pandemie muss das Prinzip der Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen erhalten bleiben (Pressemitteilung).



Unverhältnismäßig hohe Freihaltepauschalen für Krankenhausbetten, zum Teil komfortable Ausgleichsregelungen für entgangene Umsätze oder für Hygienemaßnahmen in der ambulanten Versorgung und nicht nachvollziehbare
Abgabenerstattungen in Höhe von sechs Euro pro FFP2-Masken an Apotheken. Mit
Blick auf diese und weitere Beispiele warnen die Innungskrankenkassen davor,
dass mit dem Argument der Bewältigung der Corona-Pandemie der Aspekt der
Wirtschaftlichkeit im Gesundheitssystem schleichend erodiert. Sie appellieren
an die Bundesregierung sowie an die Mitakteure im Gesundheitswesen, den im SGB
V verankerten Grundprinzipien, nach denen die Versorgung medizinisch notwendig,
zweckmäßig und wirtschaftlich sein muss, wieder stärker Geltung zu
verschaffen.

„Wenn es unter dem Mantel der Pandemiebekämpfung zu Mitnahmeeffekten auf Kosten
der Beitrags- oder der Steuerzahler kommt, dann gerät das Prinzip der
wettbewerblichen Sozialversicherung in Misskredit“, sagt Hans-Jürgen Müller,
Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. und verweist auf Meldungen, dass
Krankenhäuser zum Teil überfinanziert worden sind. „Die Grundprinzipien unseres
Gesundheitssystems, Solidarität und Eigenverantwortung, bedürfen als Ergänzung
der Wirtschaftlichkeit. Dies ist gerade in Krisenzeiten wichtig.“ So kritisiert
Müller, dass die Politik das Instrument der Rechnungsprüfung im
Krankenhausbereich massiv eingeschränkt hat.

Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., konkretisiert in
Bezug auf die insgesamt schwieriger werdende finanzielle Lage der
Krankenversicherung: „Auch wenn die Sicherstellung der ambulanten und
stationären Versorgung in Pandemiezeiten Vorrang haben muss, sind alle Ausgaben
auch mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit zu überprüfen. Nur dann ist ihre
Finanzierung durch Arbeitgeber und Versicherte gerechtfertigt.“ Er verweist
darauf, dass auch das Handwerk in vielen Bereichen systemrelevante Arbeiten
erbringt, aber keine zusätzlichen Aufwände erstattet bekommt.

Auch wenn ein Teil der unverhältnismäßigen Erstattungen zunächst über die
Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zwischenfinanziert und schlussendlich
über den Bund ausgeglichen werden soll, so befürchten die Vorstände des IKK
e.V., dass die Kosten für die verschiedenen Maßnahmen langfristig doch wieder
zu Lasten der GKV gehen. Dies werde dann wieder auf den Schultern der
Beitragszahler – Versicherte und Arbeitgeber – ausgetragen, sind Müller und
Wollseifer sicher.

„Von den direkten und indirekten Auswirkungen der Corona-Pandemie sind sowohl
die Betriebe als auch die Arbeitnehmer massiv betroffen. Wenn sie dann auch
noch über ihre Beiträge überzogene oder unbegründete Ansprüche
unterschiedlicher Akteursgruppen finanzieren müssen, dann kommt langfristig das
austarierte Gleichgewicht im Gesundheitswesen erheblich ins Wanken.“

Quelle: Pressemitteilung, 25.01.2021

« G-BA berät Zweitmeinungsverfahren zu Amputationen beim diabetischen Fuß weiter | Auch in der Pandemie muss das Prinzip der Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen erhalten bleiben | Ex-MCB-Geschäftsführer wird kaufmännischer Direktor der SRH-Kliniken Sigmaringen »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige