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Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) weist Vorwürfe des GKV-Spitzenverbandes zurück

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) weist Vorwürfe des GKV-Spitzenverbandes zurück (Pressemitteilung).



Mit Unverständnis hat die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) auf die am 5. Januar 2021 von Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbands, getätigten Äußerungen im ARD-Morgenmagazin reagiert. Lanz hatte die finanzielle Notlage der gesetzlichen Krankenkassen und die damit verbundene Erhöhung der
Zusatzbeiträge direkt mit einem Mehr an Honorar für die niedergelassenen Ärzte in Verbindung gebracht. Demnach hätten teure Gesetze des
Bundesgesundheitsministeriums (BMG) dazu geführt, dass „viel zusätzliches Geld
ausgegeben“ wurde – unter anderem für die ambulante Versorgung. Geld, das den
Versicherten so nicht zugutekommen würde. Diesen Vorwurf weisen die
Vorstandsvorsitzenden der KVH, Frank Dastych und Dr. Eckhard Starke,
entschieden zurück.

„Den niedergelassenen Ärzten den Schwarzen Peter dafür zuzuschieben, dass die
gesetzlichen Krankenkassen nun an ihre Rücklagen müssen, grenzt an eine
bodenlose Frechheit. Kein Verständnis haben wir zudem für Aussagen, dass
Gelder, die eigentlich bei den Patienten ankommen müssten, stattdessen bei den
Ärzten ankommen.

Wenn ärztliche Honorare, die für ärztliche Behandlungen von GKV-Versicherten,
und somit auch für die ambulante Behandlung von Covid-19-Patienten bezahlt
werden, nicht den Patienten zugutekommen, muss man sich schon fragen, welch
seltsame Vorstellungen Herr Lanz wohl sonst noch so von der Verwendung der
Gelder der GKV hat.

Sollte Herr Lanz etwa glauben, dass die Werbemaßnahmen bei
Sportveranstaltungen, die Wechsel- oder Halteprämien oder die Aufwendungen für
Drückerkolonnen, um Versicherte an- und abzuwerben, den gesetzlich Versicherten
eher zugutekommen, als die Vergütung ärztlicher Leistungen?

Offenbar haben die gesetzlichen Krankenkassen, hat der GKV-Spitzenverband,
inzwischen jede Bodenhaftung verloren. Bei solchen Aussagen kann man den
Entwurf des BMG für eine Krankenkassen-Werbemaßnahmen-Verordnung (KKWerbeV) nur
nachdrücklich befürworten.

Nach der Pandemie scheint darüber hinaus dringend eine grundlegende
Strukturreform der GKV in Deutschland sowie eine Rückbesinnung der
Krankenkassen auf ihre originären Aufgaben geboten. Länder wie Israel zeigen,
dass man auch mit einer Handvoll Krankenkassen und ohne dass der Wettbewerb
leidet, das Gleiche erreichen kann wie in Deutschland mit über 100
Krankenkassen.

Darüber hinaus möchten wir an dieser Stelle noch einmal herausstellen, dass die
ambulante Versorgung während der Coronapandemie bisher Herausragendes geleistet
hat. Sieben von acht mit dem Coronavirus infizierte Personen wurden und werden
ambulant behandelt. Dass wir in Deutschland bisher vergleichsweise gut – also
ohne schwerwiegende Engpässe in den Krankenhäusern – durch die Krise gekommen
sind, ist demnach zu einem nicht unerheblichen Teil der ambulanten Versorgung
zu verdanken“, so die Vorstandsvorsitzenden der KVH.

Quelle: Pressemitteilung, 06.01.2021

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