Krankenhausfinanzierung: BVMed für umfassende DRG-Reform und qualitätsorientierte Vergütungsmodelle /> Tut mal kurz weh - Neues aus der Gesundheits-IT />

Krankenhäuser garantieren die Versorgung in der Pandemie und erwarten finanzielle Sicherheit mydrg.de





scatter_plot

Krankenhäuser garantieren die Versorgung in der Pandemie und erwarten finanzielle Sicherheit

Krankenhäuser garantieren die Versorgung in der Pandemie und erwarten finanzielle Sicherheit (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Das Jahr 2021 wird für die Krankenhäuser und für die gesamte Gesellschaft weiterhin vom Corona-Virus dominiert sein. Die anhaltende Pandemielage wird die Krankenhäuser weiterhin stark belasten und die Refinanzierung aus dem
Regelsystem teilweise außer Kraft setzen. Deshalb ist es von großer Bedeutung,
dass politisch auf drei Ebenen die wesentlichen Weichen gestellt werden. „Wir
benötigen kurzfristige Finanzhilfen als Liquiditätssicherung, die
wirtschaftliche Absicherung für das gesamte zweite Jahr der Pandemie und
nachhaltige Reformen, die Herausforderungen für die Zeit nach Corona
aufgreifen“, so der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft
(DKG) Georg Baum und sein designierter Nachfolger Dr. Gerald Gaß.

Seit Beginn der Pandemie haben die deutschen Krankenhäuser rund 125.000
Menschen mit einer Corona-Infektion behandelt. Die Zahlen verdeutlichen, dass
gerade die zweite Welle für die Krankenhäuser extrem belastend war und ist.
„Die meisten Neuaufnahmen haben die Krankenhäuser Mitte Dezember verzeichnet,
und seit Wochen liegt die Anzahl der Intensiv-Patienten über oder um 5000. Aber
anders als in der ersten Welle bleibt die finanzielle Absicherung der
Krankenhäuser aktuell lückenhaft und für das gesamte Jahr 2021 ungeklärt“,
erklärte Georg Baum. Hatte sich die Politik im Frühjahr 2020 noch durch klare
politische Aussagen ausgezeichnet, etwa verschiebbare Leistungen auszusetzen
und die dadurch entstandenen finanziellen Ausfälle zu kompensieren, zeigt sich
die wirtschaftliche Absicherung der Kliniken in der zweiten Welle unsicher und
unzureichend. Die Krankenhäuser benötigen kurzfristig Liquiditätshilfen, weil
sie ihr Leistungsgeschehen zurückfahren müssen. Die Refinanzierung aus dem
Regelsystem ist parallel dazu abgesunken – und das bei gleichen oder auch
vielfach steigenden Kosten.

Bis Ende des vergangenen Jahres konnten die Krankenhäuser auf einen
Gesamtjahresausgleich von Erlösen und Kosten vertrauen, doch dieses Instrument
ist nun ausgelaufen.

„Die bisher für 2021 geltende Regelung ist kompliziert, kleinteilig und völlig
unzureichend. Sie erfasst auch nur maximal 50 Prozent der Krankenhäuser. Die
zuletzt beschlossenen Verbesserungen helfen hier nur einigen wenigen
Krankenhäusern zusätzlich. Darüber hinaus läuft diese begrenzte Unterstützung
bis Ende Februar aus. Deshalb fordern wir Liquiditätshilfen für alle
Krankenhäuser bis mindestens Mitte 2021, die dann Ende 2021 mit den sonstigen
Erlösen verrechnet werden“, so Dr. Gerald Gaß.

Alle Krankenhäuser mussten in dieser zweiten Welle extreme Erlösausfälle
verzeichnen. Niedergelassene Ärzte weisen deutlich weniger Patienten in die
Kliniken ein. Viele Patienten verzichten derzeit auf einen planbaren
Krankenhausaufenthalt. Die Krankenhäuser selber haben diese Behandlungen
zurückgefahren, um ihr Personal auf die Behandlung von COVID-19-Erkrankten zu
konzentrieren oder um Personalausfälle zu kompensieren. Zudem wird aus den
Zahlen der ersten Welle deutlich, dass es nicht nur Maximalversorger oder
Krankenhäuser der Notfallstufen 2 und 3 sind, die in der COVID-Versorgung tätig
waren. „Ein Blick in das Intensivregister zeigt, dass 65 Prozent der dort
meldenden Standorte keine Schwerpunkt- oder Maximalversorger sind. Diese
Krankenhäuser versorgen 41 Prozent der COVID-Intensiv- und 37 Prozent der
Beatmungspatienten. Wenn der Rettungsschirm diese Kliniken aber auch alle
Fachkrankenhäuser mit Einbußen in der Regelversorgung nicht mit abdeckt,
bringen wir sie in extreme Liquiditätsengpässe“, mahnten die DKG-Vertreter an.

Vorwürfe, dass gerade der erste Rettungsschirm eine deutliche Überfinanzierung
hervorgerufen hätte, weist die Deutsche Krankenhausgesellschaft zurück. Es ist
richtig, dass rund neun Milliarden Euro für Freihaltepauschalen gezahlt worden
sind. „Man muss diese Zahlungen aber in einen entsprechenden Kontext setzen.
Zum einen sehen wir, dass wir einen Belegungsrückgang von rund zwölf Prozent
der Fälle und rund zehn Prozent der Belegungstage kalkulieren müssen. Dies gilt
für somatische und psychiatrische Kliniken gleichermaßen. Schon daraus
errechnen sich Erlösverluste von rund 8,5 Milliarden Euro. Noch nicht
abschließend können die Verluste bei der ambulanten Behandlung und bei
Wahlleistungen der Kliniken kalkuliert werden. Aktuelle Schätzungen liegen hier
bei rund einer Milliarde Euro. Wir gehen davon aus, dass sich die Erlösverluste
und die Kompensationszahlungen im Jahr 2020 in etwa ausgleichen. Was bleibt,
sind aber nicht vollständig refinanzierte Mehrkosten für den höheren
Infektionsschutz und die persönliche Schutzausrüstung, die sich auf mehre
hundert Millionen Euro belaufen“, so Dr. Gaß.

„Wir brauchen für das gesamte Jahr 2021 wirtschaftliche Stabilität für die
Krankenhäuser. Das ist nur gewährleistet, wenn nicht alle zwei Wochen per
Verordnung etwas verlängert wird, sondern ein Konzept zur finanziellen
Sicherung bis zum Jahresende vorliegt“, forderte der designierte
Hauptgeschäftsführer.

Zudem benötigen die Kliniken dringend wieder Entscheidungen zur
Entbürokratisierung wie in der ersten Welle. So wurden im Frühjahr 2020 die
Pflegepersonaluntergrenzen ausgesetzt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass diese
Untergrenzen zum 1. Februar mit neuen Vorgaben für die Bereiche Innere und
Chirurgie sogar noch verschärft werden. Die Ausweitung auf innere und
chirurgische Abteilungen wird zu einer weiteren, künstlich hervorgerufenen,
Personalverknappung führen. Zu diesem Zeitpunkt, mitten in der Pandemie, sind
solche Verschärfungen völlig unverständlich. Und wie in der ersten Welle muss
die Prüfquote des Medizinischen Dienstes wieder auf fünf Prozent festgesetzt
werden. Alles Mögliche muss dafür getan werden, um Pflegekräfte und Ärzte von
überflüssiger Bürokratie zu befreien, die sie von ihrer eigentlichen Arbeit
abhält. Zusätzlich bedarf es langfristiger Weichenstellungen. Denn
Krankenhäuser sind ein zentraler und unverzichtbarer Teil der Daseinsvorsorge.
Wie wesentlich das ist, zeigt uns die Pandemie. Ein gut funktionierendes
Krankenhaussystem sichert nicht nur Lebensqualität und Gesundheit. Es ist auch
unverzichtbar für die Aufrechterhaltung der Wirtschaft. Denn die ausreichenden
Kapazitäten in den Krankenhäusern haben dafür gesorgt, dass der wirtschaftliche
Lockdown in Deutschland milder ausfallen konnte, als in vielen anderen
Ländern.

Wesentlich wird es aber sein, dass die Politik Konsequenzen aus der Pandemie
zieht. Die deutschen Kliniken haben die Pandemie bisher hervorragend bewältigt
und den Schutz der Bevölkerung gewährleistet. Der volkswirtschaftliche Schaden
der Pandemie ist in Deutschland wesentlich geringer als in anderen europäischen
Ländern. „Dies liegt auch daran, dass sich das gestufte System aus Kliniken der
Grund-, Schwerpunkt- und Maximalversorgung bewährt hat. Es darf nicht
aufgegeben werden. Die Bundesländer müssen aber durch eine aktive
Krankenhausplanung die Versorgung sektorübergreifend gestalten und endlich den
kalten Strukturwandel beenden“, forderte Dr. Gaß.

Als gewaltiges Problem hat sich das rein leistungsbezogene Finanzierungssystem
der Krankenhäuser im zurückliegenden Jahr erwiesen. „Schon vor der Pandemie
haben wir den Reformbedarf der Finanzierung aufgezeigt. Wir brauchen dringend
neue Instrumente, die die Erlöslage der Krankenhäuser bei schwankenden
Fallzahlen stabilisieren und eine Basisfinanzierung für Vorhaltekosten wie
24/7-Bereitschaft und die Notfallversorgung absichern“, betonte Dr. Gaß.

Die Pandemie hat aber auch gezeigt, dass die Potenziale der Digitalisierung
bisher nicht ausgeschöpft werden konnten. Die Zusammenarbeit und der Austausch
der Kliniken untereinander und auch mit anderen Partnern war ein analoger und
auch digitaler Kraftakt, ohne den die Versorgung nicht gelungen wäre. Dass die
Potenziale nicht ausgeschöpft worden sind, liegt maßgeblich an der
unzureichenden Investitionsfinanzierung. Das Krankenhauszukunftsgesetz kann
einen enormen Schub verleihen, der aber durch Investitionsmittel der Länder
verstetigt werden muss.

Zentral bleibt das Thema des Fachkräftemangels. Gerade in der Pflege ist er in
der Pandemie als der wesentliche Engpass deutlich geworden. An vielen
Standorten muss deshalb die Regelversorgung zusätzlich deutlich eingeschränkt
werden. Wir brauchen für die Pflegerinnen und Pfleger ein klares politisches
Signal und klare Unterstützung um die Trendumkehr zu schaffen. „Nur so können
mehr Menschen für die Pflege begeistert werden. Deshalb muss der Gesetzgeber
noch vor der Bundestagswahl dringend aktiv werden und Standards für die
Personalbemessung im Krankenhaus festlegen. Verdi, der Deutsche Pflegerat und
die DKG haben dazu die notwendigen Vorarbeiten geleistet. Es ist an der Zeit,
dass diese endlich umgesetzt wird“, forderten die Vertreter der
Krankenhausgesellschaft.

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 26.01.2021

« Krankenhausfinanzierung: BVMed für umfassende DRG-Reform und qualitätsorientierte Vergütungsmodelle | Krankenhäuser garantieren die Versorgung in der Pandemie und erwarten finanzielle Sicherheit | Tut mal kurz weh - Neues aus der Gesundheits-IT »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige