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Krankenhausfinanzierung: BVMed für umfassende DRG-Reform und qualitätsorientierte Vergütungsmodelle

Krankenhausfinanzierung: BVMed für umfassende DRG-Reform und qualitätsorientierte Vergütungsmodelle (Pressemitteilung).



Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, spricht sich für eine umfassende Reform der Krankenhausfinanzierung aus. Ein zukünftiges Finanzierungssystem müsse insbesondere qualitätsorientierte
Versorgungsprozesse besser berücksichtigen, fordert der deutsche MedTech-Verband in einem Positionspapier
zur Bundestagswahl 2021. „Wir benötigen eine Überarbeitung des DRG-Systems, in
dem innovative Medizintechnologien und Vorhaltekosten für Medizintechnik sowie
qualitätsorientierte Vergütungsmodelle besser abgebildet werden“, so
BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed schlägt hierzu die
Einsetzung einer DRG-Zukunftskommission unter Beteiligung der MedTech-Branche
vor. Das ausführliche BVMed-Positionspapier kann unter www.bvmed.de/positionen
heruntergeladen werden.

Das DRG-System habe zwar dazu beigetragen, Prozesse zu verbessern und
Wirtschaftlichkeitsreserven zu heben. Das System gehe jedoch in zunehmendem
Maße mit ungewollten Fehlsteuerungsanreizen einher. Deshalb sei eine umfassende
Reform unvermeidlich. Die Reform des Krankenhaus-Finanzierungssystems sollte
dabei auch Abrechnungsbestimmungen vereinfachen und Vorgaben zur
Mengensteuerung abschaffen.

Die Bundesländer sollten Leistungsbereiche und Leistungsgruppen der
Krankenhäuser differenziert planen und damit eine bedarfsorientierte Versorgung
ohne Fehlsteuerungsanreize gewährleisten. Der BVMed spricht sich zudem für eine
stationäre Grundversorgung und die Konzentration auf spezialisierte Leistungen
aus, um die Leistungsqualität zu erhöhen und Anreize zu wirtschaftlich
begründeten Fallzahlsteigerungen zu vermeiden.

Bei einer Finanzierung der Vorhaltekosten versorgungsrelevanter Krankenhäuser
müssten nach Ansicht des BVMed nicht nur die Personalkosten, sondern auch die
entsprechenden Kosten für Medizinprodukte, beispielsweise für medizinische
Schutzausrüstung und den Infektionsschutz, in ausreichendem Maße berücksichtigt
werden.

Um qualitätsorientierte Vergütungsmodelle voranzutreiben, spricht sich der
BVMed für die Ausweitung von Qualitätsverträgen im Krankenhaus aus. Sie sollten
für alle Indikationen zulässig sein. Bei Verträgen zur besonderen Versorgung
nach § 140a SGB V sollte gesetzlich geregelt werden, dass bei nachgewiesener
erhöhter Qualität der Versorgung auf den Nachweis der Wirtschaftlichkeit
verzichtet werden kann. „Die Qualität der Versorgung muss der primäre
Entscheidungsfaktor sein“, so der MedTech-Verband.

Der BVMed vertritt als Wirtschaftsverband über 220 Industrie- und
Handelsunternehmen der Medizintechnik-Branche. Im BVMed sind u. a. die 20
weltweit größten Medizinproduktehersteller im Verbrauchsgüterbereich
organisiert. Die Medizinprodukteindustrie beschäftigt in Deutschland über
235.000 Menschen und investiert rund 9 Prozent ihres Umsatzes in die Forschung
und Entwicklung neuer Produkte und Verfahren. Der Gesamtumsatz der Branche
liegt bei über 33 Milliarden Euro. Die Exportquote beträgt rund 65 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung, 26.01.2021

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