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Landesbasisfallwert 2021 für Bayern i.H.v. 3.739,35 Euro

Landesbasisfallwert 2021 für Bayern i.H.v. 3.739,35 Euro (VdEK).



Krankenhausfinanzierung 2021 gesichert. Gesetzliche Krankenkassen stellen 9,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Rechtzeitig zum Jahresbeginn haben sich die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern und die Bayerische Krankenhausgesellschaft über die Vergütung der Krankenhausleistungen
für das Jahr 2021 auf dem Verhandlungswege geeinigt. Die bayerischen
Krankenhäuser können danach für das laufende Jahr mit einem
Finanzvolumen von insgesamt rund 9,3 Milliarden Euro aus den
Beitragsmitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung rechnen. Damit ist
die Finanzierung der somatischen Krankenhausbehandlungen auch unter
den besonders schwierigen Pandemiebedingungen sichergestellt.
Landesbasisfallwert beträgt 3.739,35 Euro
Der wichtigste Finanzierungsparameter bei der Berechnung des
Gesamtbudgets eines Krankenhauses ist der sogenannte
Landesbasisfallwert. Dieser Euro-Betrag dient der Preiskalkulation und
der Vergütung der einzelnen Behandlungsfälle. Für das Jahr 2021
verständigten sich die Verhandlungspartner auf einen
Landesbasisfallwert in Höhe von 3.739,35 Euro.
In über 250 bayerischen Krankenhäusern erfolgt die Abrechnung der
erbrachten Leistungen über den Landesbasisfallwert als Multiplikator.
Die Krankenhäuser vereinbaren mit den Krankenkassen vor Ort, welche
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und wie viele stationäre Behandlungen sie im Jahr 2021 erbringen und
mit dem Landesbasisfallwert abrechnen können.

Quelle: VdEK, 11.01.2021

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