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Noch keine Entwarnung für die Krankenhäuser im Klinikverbund Hessen mydrg.de





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Noch keine Entwarnung für die Krankenhäuser im Klinikverbund Hessen

Noch keine Entwarnung für die Krankenhäuser im Klinikverbund Hessen - Auswirkungen der Pandemie werden noch das gesamte Jahr 2021 in den Kliniken zu spüren sein (Pressemitteilung).



Auswirkungen der Pandemie werden noch das gesamte Jahr 2021 in den Kliniken zu spüren sein. Aktuell scheinen die COVID-Zahlen sowohl in Hessen als auch im Bundesgebiet in die richtige Richtung zu weisen. Die Inzidenzen und die Belegungen der Intensivstationen gehen erfreulicherweise
derzeit zurück. Auch das Anlaufen der Impfungen für Risikogruppen und medizinisches Personal in den Risikobereichen lässt auf weitere Reduzierung der Infektionen und Erkrankungen hoffen.

Dennoch müsse aus Sicht des Klinikverbundes Hessen an den Maßnahmen zur
Verhinderung der Infektionsausbreitung festgehalten werden. Dies bedeute in
erster Linie: So wenig persönliche Kontakte, wie möglich! „Wir müssen beachten,
dass die Infektion ein internationales Geschehen ist und die positive
Entwicklung bei uns im Gegensatz zu den Entwicklungen in vielen europäischen
Nachbarländern steht“, meint Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des
Klinikverbunds Hessen e. V. Der Rückgang der Infektionszahlen und die Impfungen
stünden im Wettlauf mit der Ausbreitung der infektiöseren Virusvarianten. Je
geringer die Anzahl der Infektionen insgesamt und je höher die Anzahl der
immunisierten Menschen, umso weniger Schaden könne auch der Anstieg der
Infektiosität durch die Mutationen anrichten und umso besser könnten
Entwicklungen wie beispielsweise in England, Irland oder Portugal vermieden
werden, wo die Gesundheitssysteme inzwischen überlastet seien.

„Die Menschen, die in der Pflege, als Ärztinnen und Ärzte und in vielen anderen
Funktionen seit Monaten mit großem Engagement Patientinnen und Patienten
behandeln, halten die Versorgung trotz der hohen Belastungen in unseren
Krankenhäusern aufrecht“, betont Schaffert. Jeder Einzelne könne mit seinem
Verhalten dazu beitragen, diese Belastungen für die Beschäftigten zu
vermindern.

Um eine abgestimmte bedarfsgerechte Versorgung zu ermöglichen und die möglichst
ausgewogene Verteilung der COVID-Patienten in den hessischen Krankenhäusern zu
gewährleisten habe die Landesregierung mit Beteiligung der Krankenhäuser eine
abgestufte und abgestimmte Versorgungsstruktur entwickelt und umgesetzt.
„Dieses hessische Konzept hat sich bewährt“, stellt Clemens Maurer,
Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen fest.

Allerdings könnten die Krankenhäuser des Klinikverbundes diese
Leistungsfähigkeit nur aufrechterhalten, wenn sie ausreichende Liquidität und
finanzielle Planungssicherheit hätten. Die Liquidität sollten zwar die so
genannten Ausgleichspauschalen sicherstellen, erfüllten dies jedoch aus Sicht
des Klinikverbunds Hessen nicht in jedem Fall. Die für die Pauschale
verwendeten Kriterien der regionalen Inzidenz, der Notfallstufe sowie der
Intensivbelegung identifizierten nicht unbedingt die Kliniken, die besonders
unter pandemiebedingten Einnahmeverlusten litten. Zudem passe dieses
Finanzierungsmodell nicht zu dem hessischen Versorgungskonzept und böte
insbesondere keine Planungssicherheit.

„Herr Spahn hat das Versprechen abgegeben, dass keine Klinik durch die Pandemie
in finanzielle Schwierigkeiten gerät und die Zahlungsfähigkeit der
Krankenhäuser garantiert; daran müssen die Ausgleichsregelungen gemessen
werden“, meint Maurer. Zumindest müsse sichergestellt sein, dass alle
Krankenhäuser auch für das Jahr 2021 einen angemessenen Mindererlösausgleich
geltend machen könnten. Denn kein Krankenhaus – auch nicht die psychiatrischen
und psychosomatischen Kliniken – könnten aufgrund der Hygienemaßnahmen so viele
Patienten behandeln, wie vor der Pandemie. Dies bedeute Erlösausfälle bei
gleichzeitig steigenden Kosten.

Kein Verständnis zeigten die Krankenhäuser im Klinikverbund Hessen für die
immer wiederkehrenden Behauptungen und Kommentare, dass sich Krankenhäuser an
den Ausgleichspauschalen bereicherten. „Krankenhäuser sind nicht nur für die
Versorgung der COVID-Patienten und damit für die Bewältigung der Pandemie
essenziell, sondern sie sind auch Wirtschaftsfaktor und eine Branche, die – wie
andere Branchen auch – Erlösausfälle außerhalb der
Krankenversicherungsleistungen kompensieren muss“, stellt Achim Neyer,
stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen klar. Zudem
seien Pauschalen per Definition nicht zwingend sachgerecht. Sie seien auch
keine Idee der Krankenhäuser gewesen; diese hätten von Anfang an eine an den
bisherigen Budgets orientierte Lösung vorgeschlagen.

„Für unsere Krankenhäuser bleibt auch das Jahr 2021 ein Ausnahmejahr und eine
Rückkehr ins bisherige Tagesgeschäft unmöglich“, erklärt Schaffert. Dies müsse
auch bei den Rahmenbedingungen und Regelungen berücksichtigt werden. Die
Forderungen des Klinikverbunds Hessen nach Fortsetzung der verkürzten
Zahlungsfrist für die Krankenkassen und einer Erhöhung des Pflegeentgeltwertes
seien dankenswerter Weise berücksichtigt worden, wenn auch nicht in vollem
Umfang. Allerdings steige der administrative Aufwand für die Prüfungen des
Medizinischen Dienstes durch die seit Jahresbeginn erhöhte Prüfquote gerade
jetzt wieder an. Zudem werde damit die in das Gesetz aufgenommene Möglichkeit
blockiert, die Beschäftigten des Medizinischen Dienstes, statt in der
Abrechnungsprüfung für die Pandemiebekämpfung einzusetzen. Auch die Ausweitung
der starren und aufwändig nachzuweisenden Personaluntergrenzen ab 1. Februar
sei gerade jetzt eher schädlich für die Versorgung, da sie neben dem
erheblichen Organisations- und Verwaltungsaufwand das Personal unabhängig vom
tatsächlichen Pflegebedarf bänden und damit einen flexiblen Personaleinsatz
verhinderten.

„Es gibt noch keine Entwarnung für die Krankenhäuser und der Weg in die
Normalität ist noch sehr, sehr lang; also bitte entlastet auch im Jahr 2021
die Kliniken von unnötigem Verwaltungsaufwand und unterstützt sie bei der
Versorgung der betroffenen Patientinnen und Patienten“, fordert Schaffert den
Gesetzgeber sowie das Bundesgesundheitsministerium auf.

Quelle: Pressemitteilung, 23.01.2021

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