AEB-Psych 2020 Datenübermittlung /> Berlins Kliniken verlieren im Januar 100 Millionen Euro />

100 Mio. Euro Erlösrückgang allein im Januar 2021 und ab März keine finanziellen Ausgleiche mehr mydrg.de





groups

100 Mio. Euro Erlösrückgang allein im Januar 2021 und ab März keine finanziellen Ausgleiche mehr

100 Mio. Euro Erlösrückgang allein im Januar 2021 und ab März keine finanziellen Ausgleiche mehr (Berliner Krankenhausgesellschaft).



Die Berliner Krankenhäuser hatten durch die Coronavirus-Pandemie bedingte Erlösrückgänge in Höhe von 100 Mio. € allein im Monat Januar 2021 im Vergleich zum Vorjahr. Dies hat die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) in einer aktuellen Umfrage ermittelt. Gleichzeitig
führt der aktuelle Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums dazu, dass am 10. März 2021 alle Hilfen für Berliner Krankenhäuser auslaufen, denn die Hilfsmaßnahmen sind an einen
Inzidenzwert von 70 gebunden. Dieser wird in Berlin seit dem 09. Februar 2021
unterschritten. Doch die Belastungen durch die Behandlung von an COVID-19
erkrankten Menschen dauern an, die Belegungszahlen der Intensivstationen gehen
nur langsam zurück. Es sind dringende Nachbesserungen bei den
Ausgleichszahlungen und Regelungen für das gesamte Jahr 2021 erforderlich.

Die Berliner Kliniken hatten im Monat Januar 2021 durchschnittliche
Erlösrückgänge in Höhe von 28,4 % bei einem Belegungsrückgang von 27,3 %
gegenüber dem Januar 2020. Die BKG hat mit einer Umfrage bei den Kliniken
Erlösausfälle in Höhe von über 100 Mio. Euro für den Monat Januar 2021 (im
Vergleich zu Januar 2020) ermittelt. Dem gegenüber stehen Ausgleichszahlungen,
die lediglich 67 % der Ausfälle kompensieren. Die Ausgleichszahlungen waren und
sind dringend notwendig, um die medizinische Versorgung aufrecht zu erhalten
und stabile Gehaltszahlungen zu garantieren. Ansonsten hat dies ab März ruinöse
Auswirkungen. Krankenhäuser müssten trotz einer weiter anhaltenden Pandemielage
ihre Beschäftigten möglicherweise in Kurzarbeit schicken.

„Wenn der Inzidenzwert weiter unter 70 bleibt, fließen ab 10. März 2021 keine
Hilfen mehr für die Berliner Kliniken. Der Abwärtstrend beim
Infektionsgeschehen verlangsamt sich, der Inzidenzwert bewegt sich zurzeit nur
mühsam auf die 50 zu. Das ist möglicherweise eine Folge der sich verstärkt
verbreitenden Virusmutante. Wir haben immer noch rund 20 %
COVID-19-Patient/-innen auf Intensivstationen. Für die Krankenhäuser dauert die
Krise damit unvermindert an. Mit dem drohenden Auslaufen der
Ausgleichszahlungen steuern die Kliniken auf ein wirtschaftliches Desaster zu.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum Politik ausgerechnet jetzt nur so zögerlich
unterstützt und einen Rettungsschirm aufspannt, der kein einziges Krankenhaus
in Berlin auffangen kann“, sagt Marc Schreiner, Geschäftsführer der BKG.

Die Umfrage hat auch ergeben, dass die Berliner Krankenhäuser für das gesamte
Jahr 2021 einen Belegungsrückgang von 12,7 % im Vergleich zum Referenzjahr 2019
erwarten und hohe Erlösausfälle auch in Krankenhäusern entstehen, die nicht in
die Ausgleichszahlungen einbezogen sind. Dies hat folgende Gründe: Planbare
Behandlungen und Eingriffe müssen auch dort verschoben werden. Durch
Hygienemaßnahmen und durch den COVID-bedingten Ausfall von Personal kann in
allen Krankenhäusern auf lange Sicht kein Regelbetrieb gefahren werden. Hinzu
kommen Mehrkosten durch die Versorgung von COVID-19 Patient/-innen und
Erlösausfälle in anderen Versorgungsbereichen wie etwa Ambulanzen.
Patient/-innen meiden teilweise aus Sorge vor einer Ansteckung die
Krankenhäuser. Der Personalaufwand ist durch Hygieneschulungen, Zeitaufwand für
Hygienemaßnahmen, Schulung für den Einsatz in intensivmedizinischen Bereichen
und durch Krankheit und Ausfallzeiten hoch. Auch in der Psychiatrie entstehen
hohe Erlösausfälle, neben den oben genannten Aspekten können z. B. Therapien
nur in kleineren Gruppen durchgeführt werden.

Das für den COVID-Beirat erstellte Gutachten zur Erlössituation 1.-3. Quartal
2020 hat bescheinigt, dass die Ausgleichszahlungen in 2020 dringend notwendig
waren und die Krankenhäuser mit extremen Fallrückgängen und Erlösausfällen zu
tun hatten. Allerdings sind Schlussfolgerungen erst mit Einbezug des 4.
Quartals mit den schlimmsten Monaten der Pandemie zulässig. Zudem betrachtet
das Gutachten nur Erlöse und nicht den höheren Aufwand in den Krankenhäusern
durch Schutz- und Hygienemaßnahmen, Personalausfall, Schulungen etc. Deutlich
macht dies aber, dass der Rettungsschirm auch in 2021 mit ausreichend
Planungssicherheit fortgeführt werden muss.

Jetzt muss die Liquidität der Krankenhäuser kurzfristig gesichert,
Budgetsicherheit für das zweite Krisenjahr 2021 gegeben und weniger Bürokratie
und Dokumentation ermöglicht werden. Die Krankenhäuser haben der Politik dafür
bereits faire Angebote unterbreitet, so etwa die Berücksichtigung der gezahlten
Ausgleichszahlungen bei einem für das Jahr 2021 verpflichtend durchzuführenden
Erlösausgleich. Dadurch werden negative Leistungsanreize und Überzahlungen
ausgeschlossen. Der Verordnungsentwurf mit einer Beendigung der
Liquiditätshilfen darf so nicht umgesetzt werden. Am 24. Februar 2021 wird der
Expertenbeirat zur Weiterentwicklung des Krankenhaus-Rettungsschirms erneut
zusammenkommen. Die Zurückhaltung im Umgang mit der Frage der finanziellen
Absicherung der Krankenhäuser muss aufgegeben werden.

Quelle: Berliner Krankenhausgesellschaft, 22.02.2021

« AEB-Psych 2020 Datenübermittlung | 100 Mio. Euro Erlösrückgang allein im Januar 2021 und ab März keine finanziellen Ausgleiche mehr | Berlins Kliniken verlieren im Januar 100 Millionen Euro »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige