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60 Mio. Euro Erlösrückgang allein im Januar 2021

60 Mio. Euro Erlösrückgang allein im Januar 2021 (KGSH).



Finanzielle Ausgleiche für Kliniken lassen große Lücken. Die schleswig-holsteinischen Krankenhäuser hatten durch die Coronavirus-Pandemie bedingte Erlösrückgänge in Höhe von rund 60 Mio. € allein im Monat Januar 2021 im Vergleich zum Vorjahr. Dies hat die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH) in einer aktuellen Umfrage ermittelt. Von
diesem Betrag entfallen mehr als 50 Millionen Euro auf die stationäre und tagesklinische Behandlung. Dies entspricht einem prozentualen Rückgang von 23 Prozent.

Auf Basis einer Verordnung erhalten einige Krankenhäuser Ausgleichszahlungen
des Bundes. Diese betragen gut 20 Millionen Euro und decken damit nur 63
Prozent der Ausfälle dieser Krankenhäuser ab. Bezogen auf alle Krankenhäuser
werden lediglich 40 % der Ausfälle kompensiert. Damit verbleiben bei den
Krankenhäusern nicht ausgeglichene Mindererlöse von rund 30 Millionen Euro
allein aus dem Monat Januar.

„Die wirtschaftliche Situation vieler Krankenhäuser ist somit bereits jetzt
angespannt und wird sich absehbar zuspitzen. Ein Ende der Pandemie ist noch
nicht in Sicht und selbst die unzureichenden Ausgleichszahlungen werden bei
vielen Krankenhäusern in Kürze auslaufen, da der Inzidenzwert in den meisten
Kreisen unterhalb von 70 liegt“, erläutert KGSH-Geschäftsführer Patrick
Reimund.

Daher sind dringende Nachbesserungen bei den Ausgleichszahlungen und Regelungen
für das gesamte Jahr 2021 erforderlich. Mit dem drohenden Auslaufen der
Ausgleichszahlungen steuern die Kliniken auf ein wirtschaftliches Desaster zu.
Die Umfrage der KGSH hat auch ergeben, dass die Krankenhäuser im Norden für das
gesamte Jahr 2021 einen Belegungsrückgang von 12 Prozent im Vergleich zum
Referenzjahr 2019 erwarten und hohe Erlösausfälle auch in Krankenhäusern
entstehen, die nicht in die Ausgleichszahlungen einbezogen sind.

Dies hat folgende Gründe: Planbare Behandlungen und Eingriffe müssen auch dort
verschoben werden. Durch Hygienemaßnahmen und durch den COVID-bedingten Ausfall
von Personal kann in allen Krankenhäusern auf lange Sicht kein Regelbetrieb
gefahren werden. Hinzu kommen Mehrkosten durch die Versorgung von COVID-19
Patient/-innen und Erlösausfälle in anderen Versorgungsbereichen wie etwa
Ambulanzen. Patient/-innen meiden teilweise aus Sorge vor einer Ansteckung die
Krankenhäuser. Der Personalaufwand ist durch Hygieneschulungen, Zeitaufwand für
Hygienemaßnahmen, Schulung für den Einsatz in intensivmedizinischen Bereichen
und durch Krankheit und Ausfallzeiten hoch. Auch in der Psychiatrie entstehen
hohe Erlösausfälle, neben den oben genannten Aspekten können z. B. Therapien
nur in kleineren Gruppen durchgeführt werden.

„Jetzt muss die Liquidität aller Krankenhäuser durch auskömmliche
Ausgleichszahlungen kurzfristig gesichert, Budgetsicherheit für das zweite
Krisenjahr 2021 gegeben und weniger Bürokratie und Dokumentation ermöglicht
werden. Die Krankenhäuser haben der Politik dafür bereits faire Angebote
unterbreitet, so etwa die Berücksichtigung der gezahlten Ausgleichszahlungen
bei einem für das Jahr 2021 verpflichtend durchzuführenden Erlösausgleich.
Dadurch werden negative Leistungsanreize und Überzahlungen ausgeschlossen“,
fasst Patrick Reimund die Positionen der KGSH zusammen.

Quelle: KGSH, 22.02.2021

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