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Ambulante vs. stationäre Behandlung in der zentralen Notaufnahme

Ambulante vs. stationäre Behandlung in der zentralen Notaufnahme (Springer).



Die zentralen Notaufnahmen in Deutschland behandeln Patienten jeder Krankheitsschwere und aller Dringlichkeitsstufen. Die ambulante Behandlung dieser Patienten ist nicht kostendeckend refinanziert. Behandlungen unter 24 h werden sozialmedizinisch regelhaft als ambulant erbringbar eingestuft. Unter bestimmten
Umständen kann eine Behandlung in der Notaufnahme aber auch dann stationär abrechenbar sein, wenn sie weniger als (wie vom Bundessozialgericht
gefordert) einen Tag und eine Nacht andauert. [...]

Entscheidend ist, dass das Behandlungsziel nicht ohne die
spezifischen Mittel eines Krankenhauses erreicht werden kann. Dabei ist eine
nachgewiesene Eingliederung in den Krankenhausbetrieb (Zuweisung eines Bettes,
Nutzung spezieller Geräte und Ausrüstungen) ebenso erforderlich wie die
Dokumentation der stationären Notwendigkeit

[...]

und die Intensität der Behandlung entscheidend für die
Bewertung des Aufenthalts als stationäre Behandlung.

[...]

Quelle: Springer, 05.02.2021

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