Az. S 83 KR 5351/19: Die Kodierung (B-Kode) eines verursachenden Keimes sei dann nicht obligat anzugeben, wenn der Keim bereits im Titel des Primärkodes hinreichend benannt werde /> MDK Bayern: Quartalsbericht zum 4. Quartal 2020 />

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Az. L 1 KR 141/18: Eine Venen-Vorverlagerung ist in der Dialyseshunt-Anlage enthalten und nicht zusätzlich als Transposition von Blutgefäßen (hier: 5-396.x) zu kodieren

Az. L 1 KR 141/18: Eine Venen-Vorverlagerung ist in der Dialyseshunt-Anlage enthalten und nicht zusätzlich als Transposition von Blutgefäßen (hier: 5-396.x) zu kodieren, wobei eine arterialisierte Vene eine solche bleibe und nicht zu einem sonstigen Blutgefäß mutiere (Urteilsbegründung).

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