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Bundes-Finanzhilfen zur weiteren Digitalisierung in den Gesundheitsämtern

Bundes-Finanzhilfen zur weiteren Digitalisierung in den Gesundheitsämtern (Niedersächsisches Sozialministerium).



Aufgrund der aktuellen Covid-19-Pandemie hat der Bund zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes kurzfristig Mittel für die weitere Digitalisierung in den Gesundheitsämtern bereitgestellt. Insgesamt sind es 50 Millionen Euro, die den Ländern gemäß Artikel 104b GG zur Verfügung gestellt werden. Auf
Niedersachsen entfallen rund 4,7 Millionen Euro.

Damit sollen die Gesundheitsämter u.a. in der technischen Ausstattung und der
Digitalisierung von Arbeitsabläufen gestärkt werden, um den entsprechenden
Anschluss an das elektronische Melde- und Informationssystem nach dem
Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu gewährleisten.

Die technische Ausstattung bzw. Modernisierung der Gesundheitsämter ist von
großer Bedeutung, insbesondere in Pandemie-Zeiten“, betont Ministerin Carola
Reimann. „Die Arbeit der Gesundheitsämter ist nicht nur wichtig, sondern auch
aufwändig. Daher ist es entscheidend, die Ämter vor Ort mit Hilfe digitaler
Hilfsmittel bei der Bewältigung der pandemischen Lage bestmöglich zu
unterstützen. Die Ämter verfügen bereits über entsprechende, teils
unterschiedliche Systeme. Es gilt, diese Systeme zu optimieren und auf die
aktuellen und künftigen Bedarfe weiter auszurichten.“

Die Bundesmittel werden über das Landesamt für Soziales abgewickelt. Sie können
für bevorstehende Investitionen, bis maximal 31.12.2021, eingesetzt werden,
aber auch rückwirkend für die Investitionen, die seit dem 28.03.2020 (Zeitpunkt
der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den
Deutschen Bundestag) bereits getätigt worden sind. Gefördert werden die Hard-
und die Software.

Ziel ist es, bis Ende 2021 alle Ämter so auszustatten, dass sie nicht nur die
Aufgaben, insbesondere nach § 14 IfSG, praktikabel und technisch sicher
wahrnehmen können, sondern auch die Kommunikation untereinander sowie zwischen
Bundes- und Landesbehörden sichergestellt ist.

Quelle: Niedersächsisches Sozialministerium, 09.02.2021

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