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Erster Bericht zu ärztlichen Zweitmeinern geht online

Erster Bericht zu ärztlichen Zweitmeinern geht online (Gemeinsamer Bundesausschuss).



Zum ersten Mal hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute Details zum Antragsgeschehen beim Zweitmeinungsverfahren für planbare Eingriffe veröffentlicht. Der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erstellte Bericht nennt Zahlen für die Indikationen Gaumenmandelentfernung (Tonsillektomie/Tonsillotomie), Gebärmutterentfernung
(Hysterektomie) und Schulterarthroskopie von 2018 bis Juni 2020. Die Antragszahlen auf eine Genehmigung als Zweitmeiner sind unterteilt nach Art des Zweitmeinungseingriffs
sowie ambulanten und stationären Leistungserbringern dargestellt. Zudem listet
der Bericht die häufigsten Gründe auf, die zu einer Ablehnung der Genehmigung
geführt haben: Häufigster Grund für eine Ablehnung ist, dass die erforderliche
Weiterbildungs- oder Lehrbefugnis noch nicht vorliegt. Interessenskonflikte
oder keine ausreichende Unabhängigkeit der Antragsteller tauchten in der
Untersuchung hingegen kein einziges Mal als Grund für eine Ablehnung auf.

Zweitmeinungsgebende Ärztinnen und Ärzte müssen die in der Richtlinie zum
Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL) festgelegten Anforderungen an besondere,
eingriffsspezifische Qualifikation erfüllen. [...]


Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, 22.02.2021

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