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Krankenhäuser brauchen jetzt Planungssicherheit für 2021

Krankenhäuser brauchen jetzt Planungssicherheit für 2021 (DEKV).



Ganzjahresausgleich 2021 diese Woche auf den Weg bringen. Am 24. Februar 2021 kommt der COVID-Beirat zusammen, um die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser in der Corona-Pandemie zu bewerten. Neben der Fortschreibung der bestehenden Regelungen für die Vorhaltung von freien Betten bei sehr hohen Inzidenzen bis zum 11. April 2021 muss es dabei
auch um eine Absicherung der Krankenhäuser gegen die weiteren Folgen der
Pandemie gehen. Es ist zu erwarten, dass die Zahl der stationären
Behandlungsfälle mit COVID-19 in den nächsten Wochen auf hohem Niveau bleiben
werde. Diese Sichtweise stützt auch der aktuelle Verlauf der Pandemie: Nachdem
die Sieben-Tage-Inzidenz über Wochen rückläufig war, steigt diese seit 19.
Februar beziehungsweise liegt aktuell mit 60,6 minimal niedriger als gestern
(61,0).1, 2 Wie sich dieses Infektionsgeschehen auf die stationäre und
ambulante medizinische Versorgung auswirken wird, ist schwierig einzuschätzen.

Belegungsrückgänge und Unsicherheit über den Pandemieverlauf belasten die
Krankenhäuser
„Über den weiteren Verlauf der Pandemie herrscht große Unsicherheit. Für die
Krankenhäuser bedeutet dies, dass sie weiterhin bereit sein müssen, auch im
zweiten Pandemiejahr kurzfristig wieder eine steigende Anzahl von
SARS-CoV-2-Infizierten zu behandeln. Daher ist die Rückkehr zu einem normalen
Krankenhausalltag nicht in Sicht. Aktuelle Daten der Deutschen
Krankenhausgesellschaft (DKG) zeigen einen Rückgang der Belegung von knapp 24
Prozent im Januar 2021 im Vergleich zum Vorjahr. Zudem zeichnet es sich immer
deutlicher ab, dass das ganze Jahr von den Folgen der Corona-Pandemie geprägt
sein wird. Die Krankenhausmanager erwarten im Jahr 2021 im Vergleich zu 2019
einen Belegungsrückgang von 15 Prozent. Die Gründe dafür sind vielschichtig:
Die Krankenhäuser müssen die zur Bewältigung der Pandemie entwickelten
Hygienekonzepte und die Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) für Hygiene
fortführen, zu denen unter anderem eine geringere Belegung durch eine höhere
Zahl an Einzelzimmern gehört. Darüber hinaus schieben Patientinnen und
Patienten weiterhin nicht dringend notwendige Behandlungen auf und Einweisungen
durch niedergelassene Ärzte sind verringert“, betont Christoph Radbruch,
Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV).

Handlungsfähigkeit erhalten durch Sicherung der Zahlungsfähigkeit und
Bürokratieentlastung
„Um in dieser Situation handlungsfähig zu sein, brauchen die Krankenhäuser
jetzt eine klare Perspektive und Planungssicherheit bis zum Ende dieses Jahres.
Der Fünf-Punkte-Plan des DEKV vom 26. Januar 2021 gibt den Häusern diese
dringend benötigte Planungssicherheit. Zentrale Forderungen sind dabei die
Fortführung der geltenden Zahlungsfristverkürzung bis Mitte 2022, um die
Zahlungsfähigkeit der Krankenhäuser und Reha-Kliniken sicherzustellen. Ebenso
entscheidend ist ein gesetzlicher unterjähriger Mindererlösausgleich von 85
Prozent auf Basis der Ist-Leistung 2019. Dieser Mindererlösausgleich könnte an
eine gesetzlich verpflichtende Frist zur Durchführung beispielsweise pro
Quartal gekoppelt werden. Für das Jahr 2021 muss der Gesamtjahresausgleich
gemäß § 21 Abs. 10 und 11 KHG fortgeschrieben werden. Mit diesem wirkungsvollen
und pragmatischen Maßnahmenbündel kann dem Liquiditätsbedarf und der aktuellen
Planungsunsicherheit der Krankenhäuser in 2021 schnell begegnet werden. Kommen
jetzt keine zusätzlichen Finanzierungsregelungen, werden die Krankenhäuser in
diesem und im kommenden Jahr mit der Existenzfrage konfrontiert sein“, mahnt
Radbruch.

InEK-Sonderauswertung für COVID-19-Patienten
„Wichtig zu wissen ist, ob der hohe Betreuungsaufwand für einen
COVID-19-Patienten, der auch ohne intensivmedizinische Behandlung entsteht,
durch die pauschale Vergütung richtig abgebildet wird. Um dies zu prüfen,
fordern wir die Beauftragung einer vorgezogenen Sonderauswertung der
Kalkulationsdaten des InEK durch das Bundesgesundheitsministerium. Abhängig vom
Ergebnis könnte eine Kostenanpassung auf Basis eines Zusatzentgelts für
COVID-19-Fälle erfolgen.

Darüber hinaus gilt es Bürokratie abzubauen und medizinisches und pflegerisches
Personal auf diesem Weg zu entlasten. Dazu fordern wir in unserem
Fünf-Punkte-Plan die MD-Prüfquote von fünf Prozent beizubehalten und die
MD-Strukturprüfungen auszusetzen. Zu allen diesen Punkten braucht es diese
Woche die politische Entscheidung des Bundesgesundheitsministers“, so Radbruch
weiter.

Quelle: DEKV, 23.02.2021

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