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Notfallreform verträgt keinen Aufschub

Notfallreform verträgt keinen Aufschub (Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser).



Ohne Notfallreform keine nachhaltige Reform der Krankenhauslandschaft. Regionale Patientensteuerung hat sich in der Corona-Pandemie bewährt. Einheitliche Einschätzung der Behandlungsdringlichkeit braucht unabhängige Versorgungsinstanz. Am morgigen Freitag berät der Bundestag erstmals über die jüngsten
Vorschläge des Gesundheitsministeriums zur Reform der Notfallversorgung. Von dem großen Reformwerk, mit der Einführung von sogenannten Integrierten Gesundheitszentren
an besonders geeigneten Krankenhausstandorten, ist dabei nicht mehr viel
übriggeblieben. Lediglich ein Auftrag an die Gremien der Selbstverwaltung
(Gemeinsamer Bundesausschuss) zur Festlegung einer einheitlichen Bewertung der
Behandlungsdringlichkeit in allen Krankenhausnotaufnahmen ist im
Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) noch enthalten.

Dabei bleibt eine Reform der Notfallversorgung für die deutschen Krankenhäuser
die zentrale Weichenstellung auf dem Weg zu einer nachhaltigen
Weiterentwicklung der gesamten Versorgungslandschaft. Nur wenn eine
flächendeckende und hochwertige Notfallversorgung in Verbindung mit einer
sinnvollen Patientensteuerung sichergestellt ist, können die
Krankenhausstrukturen zukunftsfähig aufgestellt werden. Vor dem Hintergrund des
erheblichen Fachkräftemangels in der stationären Versorgung sollte das
gemeinsame Interesse der Vermeidung von unnötigen stationären Aufenthalten
gelten.

Leider hat sich in der Vergangenheit vielerorts gezeigt, dass die bestehenden
Strukturen der Vertragsärzteschaft dabei keine große Unterstützung leisten.
„Eine effektive Notfallversorgung ist eine Frage der Organisation und nicht der
Zuständigkeit“, betont Dr. Matthias Bracht, Vorstandsvorsitzender der Allianz
Kommunaler Großkrankenhäuser e.V. (AKG-Kliniken). Mit den neuen gesetzlichen
Regelungen, die sich nun in der parlamentarischen Beratung befinden, versucht
der Minister die Krankenhäuser zur Selbstkontrolle zu zwingen. „So sinnvoll
eine einheitliche Bewertung der Behandlungsnotwendigkeit erscheint, so wenig
löst diese Vorgabe das Versorgungsproblem“, betont Nils Dehne, Geschäftsführer
der AKG-Kliniken. „Nur wenn im ambulanten Umfeld ein entsprechendes
interdisziplinäres Versorgungsangebot zur Verfügung steht, brauchen die
Patienten nicht mehr in die Notaufnahmen der Krankenhäuser zu kommen, ergänzt
Dr. Bracht aus der praktischen Erfahrung vor Ort.

In der Corona-Pandemie haben sich Strukturen für eine sinnvolle
Patientensteuerung bei akuten Symptomen bundesweit bewährt. Durch eine
unabhängige Begutachtung in den sogenannten Covid-Ambulanzen konnten die
Patienten zielgerichtet in die für sie adäquate Versorgung weitergeleitet
werden. Manchmal eben auch einfach nur in häusliche Quarantäne. So können
wertvolle Versorgungsressourcen geschont und den Patienten gleichzeitig eine
niederschwellige Versorgung gewährt werden.

Voraussetzung für diese sinnvolle Struktur ist eine organisatorisch weitgehend
unabhängige Instanz mit medizinischer Kompetenz und gesicherter
(fallunabhängiger) Finanzierung. Nur in einer solchen Struktur kann den
Patienten ein glaubwürdiges und rechtssicheres Versorgungsangebot offeriert
werden, ohne die wertvollen Ressourcen der Krankenhäuser unnötig zu belasten.
Die vielfältigen Erscheinungsformen dieser Strukturen aus der Corona-Pandemie
zeigen auch, dass es keiner staatlichen Zuweisung zu einem der bestehenden
Versorgungssektoren braucht, um eine gute Versorgung zu gewährleisten. Besser
wäre ein zeitgemäßes Verfahren zur Vergabe dieses Versorgungsauftrages an die
regionalen Akteure.

Natürlich muss die so getroffene Ersteinschätzung für die nachfolgenden
Behandler größtmögliche Verbindlichkeit genießen. Ebenso muss sichergestellt
werden, dass die relevanten Entscheidungsgrundlagen auch in der weiteren
Versorgung digital zur Verfügung stehen. Und letztendlich müssen auch die
Kostenträger an diese Bewertung gebunden sein, sodass eine nachträgliche
Regressforderung gegenüber dem behandelnden Leistungserbringer ausgeschlossen
bleibt.

Die Corona-Pandemie hat also nicht nur die Stärken und Schwächen des
Gesundheitssystems offengelegt, sondern auch diverse vielversprechende
Lösungsansätze hervorgebracht und erprobt. Der anstehende Wahlkampf und das
übliche Kräftemessen zwischen den verschiedenen Kompetenzebenen und den
etablierten Interessenvertretungen darf nicht davon abhalten, die dringend
notwendigen Reformen aktiv anzugehen. Hierfür braucht es neue Player und mutige
Entscheidungen.

Quelle: Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser, 25.02.2021

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