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Unparteiisches Mitglied scheidet kurzfristig aus dem Gemeinsamen Bundesausschuss aus

Unparteiisches Mitglied scheidet kurzfristig aus dem Gemeinsamen Bundesausschuss aus (Gemeinsamer Bundesausschuss).



Mit Wirkung vom 1. März 2021 gibt Prof. Dr. med. Elisabeth Pott ihr Amt als unparteiisches Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), das sie seit dem 1. Juli 2018 innehatte, aus wichtigen persönlichen Gründen ab. Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche
Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung als Trägerorganisationen des G-BA sowie die haupt- und ehrenamtlichen unparteiischen Mitglieder danken Frau Prof. Pott für ihren Einsatz und ihre
Arbeit als Vorsitzende der Unterausschüsse Qualitätssicherung, ambulante
spezialfachärztliche Versorgung und Disease-Management-Programme, die sie unter
oft schwierigen Rahmenbedingungen geleistet hat. Die unparteiischen Mitglieder
danken ihr auch ganz besonders für die vertrauensvolle und kollegiale
Zusammenarbeit.

Frau Prof. Pott betont, dass ihr die anspruchsvolle und fordernde Tätigkeit im
G-BA und damit das unmittelbare Mitwirken bei der Gestaltung von verbindlichen
Rahmenbedingungen für die Patientenversorgung ein Herzensanliegen gewesen sei
und ihr deshalb auch viel Freude bereitet habe.

Letztlich hätten aber wichtige persönliche Gründe den Ausschlag für ihre
Entscheidung gegeben, zumal durch die COVID-Pandemie die Rahmenbedingungen für
die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben mit unvermeidbaren Reisetätigkeiten
und vielen notwendigen persönlichen Kontakten nicht einfacher geworden seien.

Frau Prof. Pott dankt den Trägerorganisationen, den unparteiischen Kolleginnen
und Kollegen sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle
des G-BA für die gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, 25.02.2021

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