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Zur Ausweitung der PPUG: Pflegepersonaluntergrenzen müssen auch für 2021 in Gänze ausgesetzt werden

Zur Ausweitung der PPUG: Pflegepersonaluntergrenzen müssen auch für 2021 in Gänze ausgesetzt werden (DKG).



Die ab heute geltende massive Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenzen auf die Versorgungsbereiche Chirurgie, Innere Medizin und Pädiatrie ist ein absolut unverständliches Signal in die falsche Richtung in diesen Zeiten einer Pandemie. Gerade in diesen Monaten benötigen die Krankenhäuser die maximale
Flexibilität beim Personaleinsatz. Die Methodik der Festlegung führt dazu, dass
ein Viertel aller Inneren und Chirurgischen Abteilungen ab 1. Februar 2021 als
unterbesetzt gelten muss, egal wie die Besetzung aussieht und wie hoch der
Personalbedarf tatsächlich ist. Damit entsteht ein künstlicher zusätzlicher
Bedarf von 10.000 Pflegekräften. Angesichts der gewaltigen Herausforderungen
durch die Pandemie ist für die Installierung einer solchen Vorgabe, die es
nirgendwo in der Welt in dieser Form gibt, zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt
kein Verständnis aufzubringen. Die Pflegepersonaluntergrenzen müssen, wie
bereits 2020, auch für 2021 in Gänze ausgesetzt werden“, so der
Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum.

Quelle: DKG, 01.02.2021

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