Aktualisierte Aufstellung der Informationen nach 6 Abs. 2 KHEntgG (NUB-DRG) und nach 6 Abs. 4 BPflV (NUB-PEPP) für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden für 2021
Aktualisierte Aufstellung der Informationen nach 6 Abs. 2 KHEntgG (NUB-DRG) und nach 6 Abs. 4 BPflV (NUB-PEPP) für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden für 2021 (InEK).
Entsprechend § 1 Abs. 2 der Vereinbarung gemäß § 6 Abs. 2 S. 3 KHEntgG (NUB-Vereinbarung) haben wir zum 31.01.2021 allen Krankenhäusern, die fristgerecht bis zum 31.10.2020 eine oder mehrere Anfragen gemäß § 6 Abs. 2 KHEntgG für Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden eingesandt haben, eine Antwort über
das Prüfergebnis (Informationen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG) erteilt.
Gemäß § 1 Abs. 3 der NUB-Vereinbarung stellen wir eine Aufstellung der Anfragen
mit der dazugehörigen Information nach § 6 Abs. 2 KHEntgG sowie der jeweiligen
Anzahl der anfragenden Krankenhäuser zum Herunterladen zur Verfügung.
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Quelle: InEK, 02.03.2021